- Von Redaktion
- 18.01.2017 um 12:25
Deshalb hier einige wichtige Punkte, die eine private Haftpflichtversicherung immer beinhalten sollte:
• Blick auf den versicherten Personenkreis: Ist zum Beispiel die im Haushalt lebende Oma mitversichert?
• Gefälligkeitsschäden: Der Vater hilft der Tochter beim Umzug, und lässt den Fernseher fallen.
• Grobe Fahrlässigkeit abgesichert?
• Deliktunfähige Personen/Kinder: Der fünfjährige Sohn beschädigt mit seinem Fahrrad das geparkte Auto des Nachbarn.
• Privates und berufliches Schlüsselrisiko: Ein dem Versicherungsnehmer anvertrauter Schlüssel geht verloren und es wird Schadensersatz verlangt.
• Leistung auch bei ehrenamtlichen Tätigkeit
• Mietsachschäden: Aus Unachtsamkeit läuft die Badewanne über, und es kommt zu einem erheblichen Wasserschaden an Wänden und Decken.
• Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: Man kommt im Winter der Streupflicht nicht nach, und dadurch kommt es zu einen folgenschweren Unfall – eine Person rutscht aus und bricht sich das Bein.
• Vermietung von Eigentumswohnungen
• Besitz von bebauten und unbebauten Grundstücken
• Besitz einer Photovoltaikanlage/Solaranlage
• Unbemannte Flugkörper, hier sind auch Drohnen gemeint
• Gewässerschadenshaftpflichtversicherung – Heizöltank
• Nicht versicherungspflichtige E-Bikes und Pedelecs
Alle diese Risiken, falls vorhanden, müssen im Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen sein. Es gibt aber explizit noch rund 200 zusätzliche Risiken, die zum Leistungsfall führen können.
Das Risiko im Schadenfall nicht versichert zu sein, kann man aber ausschließen, indem man sich für einen Top-Tarif mit einer „Best-Leistungs-Garantie entscheidet und abschließt. Bietet ein Versicherer in seinen Versicherungsbedingungen diese Garantie an, dann leistet er zum Beispiel auch dann, wenn in seinem Tarif Segelboote nur bis 15 Quadratmeter Segelfläche abgedeckt sind, aber eine andere Versicherung bis 20 Quadratmeter Segelfläche leistet. Die besseren Bedingungen gelten.
Aber selbst hier müssen Kunden und Makler genau hinschauen, ob die Leistungen gedeckelt sind und ob der Versicherer im Rahmen der „Best-Leistung-Garantie“ beispielsweise nur bis eine Million Euro leistet.
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