- Von Redaktion
- 18.01.2017 um 12:25
Eine besondere Vereinbarung in der privaten Haftpflichtversicherung ist die Forderungsausfalldeckung. Was verbirgt sich dahinter?
Beispiel: Ein nicht versicherter Fahrradfahrer fährt einen Fußgänger an und verletzt diesen schwer. Die geschädigte Person hat erfolgreich geklagt, und der Fahrradfahrer wird auch zum Schadenersatz verurteilt, aber bei ihm ist leider nichts zu holen. Wurde die Ausfalldeckung im Vertrag des Geschädigten mit eingeschlossen, dann leistet in diesem Fall die eigene Haftpflichtversicherung gegen Vorlage des vollstreckbaren Urteils.
Eine deutliche Erweiterung dieser Ausfalldeckung ist es, wenn der Haftpflichtversicherer auch bei nicht versicherten Autos leistet und auch Vorsatz in seinem Versicherungsschutz abdeckt.
Vorsatz ist grundsätzlich ausgeschlossen, aber …
Wird man überfallen und zusammengeschlagen, wird der Täter ermittelt und zum Schadenersatz verurteilt, leistet seine private Haftpflichtversicherung – sollte er eine haben – dann trotzdem nicht, da der Vorsatz grundsätzlich ausgeschlossen ist. Ist „Vorsatz“ aber in der eigenen privaten Haftpflichtversicherung in der Forderungsausfalldeckung mit drin, dann leistet hier ebenfalls meine eigene Haftpflichtversicherung.
Fazit: Optimalen Versicherungsschutz in der privaten Haftpflichtversicherung gibt es schon für eine Jahresprämie von rund 130 Euro ohne Selbstbeteiligung. Man muss jedoch die Versicherungsbedingungen genau kennen. Da helfen nicht die Verbraucherzentralen, Verbraucherschützer oder Direktversicherer, sondern der gut aufgestellte Versicherungsmakler vor Ort.
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