- Von Juliana Demski
- 04.01.2018 um 15:43
Was ist geschehen?
Ein Mann fährt Fahrrad und hat seine zwei Schäferhunde an der Leine dabei. Damit das klappt, fährt er einhändig. Als er sich einem Fußgänger nähert, der ebenfalls einen angeleinten Hund dabeihat, stürzt der Radler. Grund: Der fremde Vierbeiner will sich dem Fahrrad nähern, der Fahrer will bremsen und fällt.
Dabei verletzt er sich schwerwiegend an der Hand und muss mit 20 Stichen genäht werden. Auch eine Krankschreibung von 18 Tagen kommt hinzu. Von dem Fußgänger verlangt der verletzte Radfahrer nun Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro. Der Fall landet vor Gericht.
Das Urteil
Das Amtsgericht Steinfurt sagt ihm aber nur 200 Euro zu – von insgesamt auch nur 800 anzusetzenden Euro. Das Landgericht Münster stimmt dieser Entscheidung zu (Aktenzeichen 01 S 56/15). Der Grund: Der Mann habe eine Mitschuld daran, die Kontrolle über sein Rad verloren zu haben. Schließlich habe er seine Hunde an der einen Hand geführt und folglich einhändig gefahren.
Er hätte nahe des Fußgängers entweder die Geschwindigkeit reduzieren oder absteigen müssen, so das Gericht. Außerdem sei sein Verhalten doppelt gefährlich gewesen, weil der Fußgänger selbst auch einen Hund dabeigehabt habe. Der Fußgänger muss also nur 200 Euro an den Fahrradfahrer zahlen.
Nicht bekannt ist, ob der Fußgänger eine Haftpflichtversicherung für den Schaden in Anspruch genommen hat. Diese kommt für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer anderen versehentlich zufügt.
Um Risiken für Fahrradfahrer mit Hunden zu reduzieren, gibt es zudem die Möglichkeit, sich eine spezielle Hundehalterung für das eigene Rad zuzulegen. Daran muss nur die Leine befestigt werden, sodass der Radfahrer wieder beide Hände frei hat.
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