© Getty Images
  • Von Redaktion
  • 27.11.2015 um 17:50
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:40 Min

In kalten Jahreszeiten finden die Partys wieder überwiegend in den eigenen vier Wänden statt. Was Gastgeber beachten sollen, um Schäden in der Wohnung zu vermeiden.

Die Party ist im vollen Gange, gut gelaunte Gäste tanzen im Wohnzimmer und plötzlich ist die Lieblingsvase vom Sideboard gestoßen. Damit solche Missgeschicke am nächsten Tag nicht für miese Stimmung sorgen, sollte der Partygeber empfindliche Gegenstände am besten im Vorfeld wegräumen.

Wertsachen wie Schmuck, Laptop und Tablet sollten in einem Raum abgeschlossen werden. Noch besser wäre ein Tresor. „Über die Hausratversicherung besteht nur Versicherungsschutz, wenn Gegenstände bei einem Einbruchdiebstahl entwendet wurden“, sagt Bernd Kaiser, Versicherungsexperte von Cosmos Direkt. „Stehlen Gäste Gegenstände aus einem unverschlossenen Schrank, greift die Versicherung nicht.“

Gut ist es generell, nur in bestimmten Räumen und nicht im ganzen Haus zu feiern. Auf diese Weise fallen die „Gefahrenzonen“ und das Schadensrisiko kleiner aus. Verursacht ein Gast tortzdem einen Schaden, springt seine private Haftpflichtversicherung für die Kosten ein.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Zuletzt hinzugefügt
„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“

„Mein Schweinehund ist einfach ein bisschen kleiner“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Mein Schweinehund ist einfach ein bisschen kleiner“

Skip to content