- Von Juliana Demski
- 09.02.2017 um 16:45
Inter erweitert Produktpalette für Zahnmediziner
Die Inter hat ihr Produktportfolio im Bereich der privaten Krankenversicherung für Zahnmediziner zu Jahresbeginn erweitert. Der neue Premium-Tarif des Versicherers heißt „Inter ZA Best“ und beinhaltet unter anderem folgende Leistungen:
- – Weltweiter Versicherungsschutz
- – Offener Heil- und Hilfsmittelkatalog
- – Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und professionelle Zahnreinigung (PZR) werden nicht auf den Selbstbehalt angerechnet
- – Frühförderungsmaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen
- – Leistungen bei Kurzzeitpflege
- – Besondere Methoden zur Schmerzausschaltung bei Zahnbehandlung
- – Keine Zahnstaffel
- – 100 Prozent für Kieferorthopädie ohne Altersbegrenzung
- – 100 Prozent für PZR, zweimal im Kalenderjahr
- – Beitragsfreiheit bei Bezug von Elterngeld, in Höhe von bis zu sechs Monatsbeiträgen
- – Hohe Beitragsrückerstattung ab Beginn
Zudem gibt es noch eine zweite Tarifvariante (ZAML Best), die im Zahnbereich ausschließlich 100 Prozent für Material und Laborkosten erstattet.
SDK bringt neuen Vollversicherungstarif auf den Markt
Die Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) nimmt nach über 40 Jahren ein neues Vollversicherungstarifwerk in ihre Produktpalette auf. Der Verkauf soll noch in der ersten Jahreshälfte 2017 beginnen.
Im ambulanten Bereich wird es acht Module geben, im stationären drei und im Zahnbereich vier. Außerdem wird es eine von Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung unabhängige Erstattung von Vorsorgeleistungen von bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr geben. Dazu kommen noch eine Präventionspauschale sowie die von der Beitragsrückerstattung unabhängige Zahnprophylaxe von bis zu 500 Euro.
Universa verbessert Berufsunfähigkeitspolice
Die Universa hat ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) verbessert. Mitversichert sind jetzt Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit. Zudem wurde die Nachversicherungsgarantie ausgebaut.
Mit der lebensbegleitenden Nachversicherungsgarantie kann die getroffene BU-Absicherung bei steigendem Einkommen oder Lebensereignissen wie Heirat, Geburt von Kindern oder Eigenheimkauf immer wieder ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Zusätzlich ist die Aufstockung jetzt ohne besonderen Anlass 5, 10 und 15 Jahre nach dem ursprünglichen Vertragsbeginn möglich.
Außerdem leistet der Versicherer in diesem Tarif nun auch, wenn jemand seit vier Monaten krankgeschrieben ist und eine ärztliche Bescheinigung für weitere zwei Monate vorlegen kann. Dann erhält er die volle versicherte Berufsunfähigkeitsrente. Die AU-Leistung wird rückwirkend zum Beginn der Arbeitsunfähigkeit und für bis zu 24 Monate gewährt. Zudem brauchen Kunden in der Zeit keine Beiträge zu bezahlen.
Außerdem gilt der Verzicht auf eine abstrakte Verweisung jetzt auch für Studenten und damit einheitlich für alle Versicherten. Die Infektionsklausel wurde auf alle Berufe ausgedehnt und gilt damit ebenfalls für Schüler und Studenten.
Voller Leistungsanspruch besteht auch bei Pflegebedürftigkeit. Die Verbesserung gilt zudem auch beim Zusatzbaustein SBU Pflege-Plus. Darüber kann eine zusätzliche Pflegerente mitversichert werden, die lebenslang gezahlt wird, wenn während der Vertragslaufzeit Pflegebedürftigkeit eintritt.
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