- Von Juliana Demski
- 02.03.2017 um 14:51
Irrtum 1: Die Leistungen gelten sofort nach Abschluss der Police
Nicht immer ist der Vertragsabschluss auch Stichtag für den Beginn der Leistungen. Denn oft gibt es Wartezeiten. Damit wollen die Versicherer verhindern, dass sie für Kosten aufkommen müssen, die bereits vor Vertragsabschluss entstanden sind.
Je nach Vertrag und Versicherung variiert diese Frist. Sind es bei Rechtsschutzversicherungen für einige Rechtsbereiche drei Monate, kann die Wartezeit bei einer Zahnzusatzversicherung bis zu acht Monate betragen.
Irrtum 2: Die Haftpflicht muss bei jedem Sachschaden leisten
Die Haftpflichtversicherung muss jeden Sachschaden übernehmen. Selbst dann, wenn der Schaden nicht unmittelbar, sondern schleichend auftritt? Nö, muss sie nicht. Sorgt eine leicht beschädigte Wasserleitung mit der Zeit für Wellen im Parkett, muss die Versicherung nicht unbedingt ran. Denn sogenannte Allmählichkeitsschäden sind nicht in jeder Police eingeschlossen.
Irrtum 3: Die Unfallversicherung zahlt für jeden Unfall
Wer denkt, eine Unfallversicherung leistet bei jedem Unfall; egal, wie und warum er passiert ist, der irrt. Das zählt nämlich nur dann, wenn der Versicherte dauerhafte gesundheitliche Schäden davonträgt. Und auch nur, wenn der Vorfall in die Definition eines Unfalls passt.
Laut den Musterbedingungen des GDV liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Weitere Infos zum Thema finden Sie hier.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren