- Von Lorenz Klein
- 29.08.2017 um 12:28
Der Pfiff durch eine Hundepfeife dient eigentlich dazu, dass Herrchen oder Frauchen seine eigenwilligen Vierbeiner wieder in den Griff bekommt. Doch offenbar lassen sich von den Pfiffen auch Pferde beeindrucken – wie ein Vorfall im August 2014 zeigt, der sich in Jöhlingen nahe Karlsruhe zugetragen hat.
Haften Halter für schlafende Hunde?
Zwei Esel, ein Auto – und ein Schadenfall
Was ist geschehen?
Als eine Hundebesitzern mehrmals durch ihre Pfeife pustet, kommt ihr freilaufender Hund zwar zurück, doch die vorausgehenden Pferde, denen der Hund auf der Fährte war, hören die Pfiffe ebenfalls – und erschrecken sich gehörig. Beide Reiter werden abgeworfen und verletzen sich.
Daraufhin wird die Hundehalterin verklagt. Begründung: Die Pfiffe und der herannahende Hund ließen die Pferde scheuen, so dass die Frau für sturzbedingten Verletzungen des Klägers und seiner Begleiterin haften müsse. Die Haftpflichtversicherung der Hundebesitzerin zahlt 1.000 Euro Schmerzensgeld an den Kläger. Doch das reicht dem Kläger nicht. Vor Gericht fordert er weitere 4.000 Euro Schmerzensgeld sowie die Feststellung, dass die Beklagte für alle Unfallfolgen hafte.
Die Urteile
Zunächst entscheidet das LG Karlsruhe im Sinne der Reiter: Die Hundebesitzerin haftet zu 30 Prozent für deren Unfallfolgen. Nach dem ersten Pfiff mit der Hundepfeife hätten keine weiteren Pfiffe erfolgen dürfen, befinden die Richter. Denn die Hundehalterin hätte erkennen können und müssen, dass die Pferde auf ihre weiteren Pfiffe reagieren würden.
Als es zur Berufungsverhandlung vor dem OLG Karlsruhe kommt, entschieden die Richter jedoch zu Gunsten der Hundehalterin (Aktenzeichen: 7 U 200/16): Die Pfiffe mit der Hundepfeife werten die Richter als angemessene und naheliegende Reaktion der Beklagten auf das Verhalten des Hundes. „Es konnte nicht festgestellt werden, dass die Hundehalterin eine Schreckreaktion der Pferde auf die Pfiffe wahrgenommen habe“, heißt es.
Eine Haftung der Hundebesitzerin für die Folgen des Unfalls schließen die Richter aus. „Der Kläger konnte nicht beweisen, dass das Durchgehen der Pferde durch den Hund verursacht wurde“, so die Richter. Grund für die Reaktion der Pferde waren vielmehr – auch nach Darstellung des Klägers selbst – die Pfiffe der Hundehalterin, die in der konkreten Situation aber sozialadäquat waren.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren