- Von Redaktion
- 08.10.2015 um 14:30
Stellt sich der Vermietungsversuch von Privatleuten über Portale wie Airbnb oder Wimdu als Reinfall heraus, ist der Ärger groß. Zwar hinterlassen viele Gäste die Wohnung im gleichen Zustand, wie sie diese vorgefunden haben. Ausnahmen gibt es aber immer wieder. Und wenn dann teure Einrichtungsgegenstände kaputt oder verschwunden sind oder die Wohnung einer Totalsanierung bedarf, ist guter Rat teuer. Denn, wie viele Privatvermieter denken, ist es nicht: Die eigene Hausrat zahlt in den meisten Fällen nicht.
Der Grund: Nimmt der Airbnb-Vermieter Geld bei der Untervermietung ein, dann handelt es sich um eine gewerbliche Vermietung. Gewerbliche Schäden jedoch seien genauso wenig wie Vandalismus-Schäden oder einfacher Diebstahl in den Leistungen von privaten Hausratversicherungen inbegriffen, so die Erklärung von Versicherungsmakler Holger Schnittker gegenüber der Süddeutschen Zeitung.
Was kann der Airbnb-Vermieter tun?
Wie die Süddeutsche weiter schreibt, empfiehlt der Versichererverband GDV Airbnb-Vermietern in jedem Fall vor der Untervermietung mit dem eigenen Versicherer zu sprechen. Hat der Gast nachweislich einen Gegenstand zerstört, dann könnte zudem dessen Hausratversicherung für die Schadenregulierung infrage kommen.
Eine weitere Alternative zur eigenen Absicherung
Die Vermietungsportale bieten teilweise selbst einen Schutz für Vermieter an. Allerdings, so der Bericht weiter, gebe es dabei oft einen Selbstbehalt oder die Leistungsbedingungen seien sehr unklar formuliert. Ob der Vermieter letztlich auf die Hilfe des Portals bauen könne, sei ungewiss. Zudem: Auch das rechtliche Einfordern gestalte sich schwierig, denn beispielsweise im Falle von Airbnb müsse man erst einmal in Irland klagen.
Die beste Lösung
Aus diesem Grund gebe es für Vermieter eigentlich nur einen wirksamen Schutz, so der Bericht weiter. Und dieser sei, vom Mieter eine ausreichend hohe Kaution zu nehmen.
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