- Von Lorenz Klein
- 30.06.2017 um 11:34
Wer in den Urlaub fährt, sollte das nicht in sozialen Netzwerken öffentlich ankündigen, warnt der GDV. Denn Einbrecher könnten solche Statusmeldungen als Einladung verstehen – was eigentlich auch jedem einleuchten sollte.
Und dennoch:
Facebook, Instagram und Twitter sind voll mit öffentlichen Reise-Postings, wie eine Recherche des GDV ergeben hat. In einem Facebook-Post wird beispielsweise unter Verwendung zahlreicher Hashtags, wie #bindannmalweg, der vierwöchige Thailand-Urlaub (#4weeks) angekündigt.
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Laut GDV sind auch Fotos von Boardingpässen ein beliebtes Posting-Motiv. Auf einen Blick werde damit klar, wo die Reise hingehe und vor allem, seit wann die Person weit weg von ihrem Zuhause sein werde, so die Verbandsvertreter.
Warum man in Urlaubs-Posting nicht zu konkret werden sollte
„Postings mit konkreten Angaben wie Klarnamen, Reiseziel, Wohnort sowie Dauer des Urlaubs erleichtern Einbrechern die Arbeit“, warnt der GDV. Denn sowohl die Polizei als auch ehemalige Einbrecher bestätigen, dass Kriminelle nach potenziellen Zielen online recherchieren.
Ob man allerdings unbedingt die recht strenge „Faustformel“ des GDV („Erzählen Sie von Ihrem Urlaub erst nach dem Urlaub“) befolgen möchte, liegt sicherlich im eigenen Ermessen. Gleichwohl lohnt sich ein Blick auf die Check-Liste, die die Versicherungsexperten zusammengestellt haben:
Machen Sie Einbrechern das Leben schwer:
Vermeiden Sie genaue Angaben über Ihren momentanen Aufenthaltsort und zur Dauer Ihrer Abwesenheit.
Kontrollieren Sie immer die Sicherheitseinstellungen, die in einem sozialen Netzwerk vorgenommen werden können, im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre. Auch dies verhindert, dass nicht berechtigte Personen Zugriff auf Ihre Daten bekommen.
Die Postadresse sollte niemals im persönlichen Profil zu finden zu sein. Denken Sie auch genau darüber nach, welche Bilder und Videos Sie auf Ihrer Seite veröffentlichen. Dies können alles wertvolle Informationen für einen Einbrecher sein.
Freundschaftsanfragen sollte man mit Bedacht annehmen. Man sollte sich sicher sein, dass sich auch wirklich die einem bekannte Person dahinter verbirgt.
Tipp für Eltern: Jugendliche gehen oftmals unbefangen mit ihren persönlichen Daten um. Sprechen Sie darüber mit dem Nachwuchs. Das erhöht die Sicherheit Ihrer vier Wände – und vielleicht lernen Sie in punkto Social Media noch etwas hinzu.
Darüber hinaus erklärt der Verband, wie man versichert ist, wenn es trotz aller Vorsicht zum Einbruch kommt.
So sind Wohnungseinbrüche versichert:
Die Schäden nach einem Einbruch übernimmt die Hausratversicherung. Die Hausratversicherung ersetzt den Wiederbeschaffungspreis für gestohlenes oder irreparables Inventar, die Reparaturkosten für beschädigtes Inventar und eine Wertminderung bei beschädigten aber noch uneingeschränkt nutzbaren Gegenständen.
Wenn alles zu spät ist: Geht man leer aus, wenn man seinen Urlaub offensiv im Netz verkündet hat?
Nein, stellt der GDV klar.
Ob der Urlaub digital angekündigt wurde, spiele für die Schadenregulierung praktisch keine Rolle. Ein Urlaubshinweis bei Facebook und Co. sei vergleichbar „mit einem überfüllten Briefkasten oder einer Abwesenheitsmeldung auf dem Anrufbeantworter“.
Das seien zwar nützliche Hinweise für Einbrecher, diese führten aber in der Regel nicht zu einer Kürzung der Versicherungsleistung.
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