- Von Redaktion
- 02.12.2015 um 17:01
Laut Informationen der Ergo-Versicherung ist die Bereitschaft zum Versicherungsbetrug in den vergangenen zehn Jahren stark gestiegen. Bereits vor vier Jahren kam eine Studie des Versicherungsverbands GDV zum Ergebnis, dass mindestens jeder zehnte gemeldete Schaden betrugsverdächtig ist. Wobei jeder fünfte Befragte ein solches Verhalten als Kavaliersdelikt ansieht.
Versicherungsbetrug ist damit ein gesamtgesellschaftliches Phänomen, das keinen Unterschied zwischen Altersgruppen, Geschlecht, sozialer Schicht oder Wohnort macht. Das Nachsehen haben die ehrlichen Versicherten: Sie finanzieren über ihre Prämien die Kosten des Versichertenkollektivs mit.
So geht der typische Versicherungsbetrüger vor
Der typische Versicherungsbetrüger ist eher Gelegenheitstäter. Eine Handlungsweise ist es zum Beispiel, nach einem Einbruch die Liste der entwendeten Gegenstände zu „verlängern“. Um eine höhere Leistung für die Entschädigung zu erhalten, werden gar nicht gestohlene Dinge der Hausratsversicherung mit gemeldet.
In der privaten Haftpflichtversicherung tritt häufig ein Bekannter als Verursacher auf, der die Brille zerstört oder das Laptop fallengelassen hat. Und im Vorfeld von Großereignissen, wie Fußballweltmeisterschaften oder Olympischen Spielen, steigen die gemeldeten Schäden an Fernsehgeräten regelmäßig an.
Bei Autos sind Profis am Werk
Nur in der Kfz-Versicherung sind eher Profis am Werk. Sie führen sogar Unfälle bewusst herbei, damit der entstandene Schaden finanziell ausgeglichen wird. Fliegt der Betrug auf, gibt es weder einen Anspruch auf Schmerzensgeld noch auf Verdienstausfall, der Versicherte muss sogar mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld rechnen.
Deckt die Versicherung einen Betrug auf, hat sie mehrere Optionen. Regulieren muss sie den Schaden nicht. Sie kann den Vertrag mit dem Versicherten kündigen, Regresszahlungen für Ermittlungskosten fordern, zum Beispiel für Sachverständige. Sie hat sogar die Möglichkeit, Strafanzeige zu stellen. Nicht jedem Versicherungsbetrüger ist wohl bewusst, dass sein Handeln nicht nur mit einer Geld-, sondern auch mit Freiheitstrafe geahndet werden kann.
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