- Von Redaktion
- 11.11.2015 um 17:15
„Dennoch sollten Versicherungsnehmer hier genau hinschauen“, rät Christian Waldheim von der Oberösterreichischen Versicherung: „Die Hausratversicherung greift zwar bei Wasseraustritt eines Aquariums oder Wasserbetts, aber der Wasseraustritt aus Anlagen für erneuerbare Energien, Schwimm- und Saunabecken ist in Basistarifen meist nicht automatisch abgedeckt.“
Fahrlässigkeit am besten mitversichern
Nässeschäden am Gebäude, beispielsweise eine kaputte Wand oder eine defekte elektronische Anlage sowie Schäden an Zu- und Abwasserleitungen des Versicherungsgrundstücks übernimmt nur die Gebäudeversicherung. Vorsicht ist außerdem bei Rohrverstopfungen geboten: Diese werden oftmals erst in den Premium-Tarifen der Gebäudeversicherung abgedeckt.
„Relevant für die Klärung einer Haftungspflicht ist immer auch die Entstehungsgeschichte des Leitungswasserschadens“, weiß der Versicherungsexperte: „Daher sollten Betroffene immer Fotos machen und sich dann gleich an die Versicherung wenden. Wer kein Risiko eingehen möchte, lässt den Punkt ‚Fahrlässigkeit’ in der Gebäudeversicherung am besten gleich mitversichern.“
Cross-Selling-Potenziale
Makler sollten stets dahin raten, die Tarife bestmöglich zu kombinieren, um sinnvolle Ergänzungen herauszustellen. Nur wer sich für beide Policen entscheidet, ist bei Schäden am und im Haus auf der sicheren Seite. Wichtig dabei ist vor allem, die Versicherungssumme dem aktuellen Wert des Hausrats oder des Gebäudes anzupassen, sonst droht im Leistungsfall eine Unterversicherung.
Eine Hausratversicherung bietet außerdem auf Wunsch passende Zusatzangebote, die beispielsweise Diebstahl auf Reisen absichern oder den Verlust von Kinderwagen, Fahrrädern oder Gartenmöbeln. Nach einem versicherten Schadensfall kommt sie auch für die Umzugskosten auf.
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