- Von Redaktion
- 21.03.2016 um 13:45
Erklärungen zur Grafik:
1. Grundvoraussetzung: Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks müssen überschwemmt sein.
2. Eine Ursache kann Starkregen sein.
3. Eine weitere Ursache können ausufernde Gewässer sein.
4. Die dritte Ursache kann Grundwasser sein, wenn es bis an die Oberfläche gestiegen ist.
5. Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den Ableitungsrohren im Gebäudeinneren austritt.
6. Ein Rückstauventil soll den Rückstau verhindern.
Insgesamt macht Matthias Helberg in seinem sehr lesenswerten und ausführlichen Artikel zum Thema Elementarschadenversicherung darauf aufmerksam, dass sich die Versicherungsbedingungen bei diesen Policen sehr unterscheiden können. Zum Teil seien nur eine bis zwei der drei Ursachen versichert. Auch die Obliegenheiten des Kunden könnten je nach Anbieter sehr umfangreich sein.
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