Einsatzkräfte der Feuerwehr löschen am 13. Januar 2016 ein brennendes Haus in Reichenbach (Sachsen). © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 14.11.2016 um 07:09
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lesedauer Lesedauer: ca. 04:10 Min

Nach Einbrüchen oder dem Feuer in der Küche leistet die Hausratversicherung. Viele Verbraucher haben bereits eine solche Police, kümmern sich aber nicht darum. Das heißt: Ihr Schutz ist wahrscheinlich veraltet, was schlimme Folgen haben kann. Hier sollten Makler ansetzen.

Entspannter ist es für Kunden und Makler, wenn der Tarif bestimmte Garantien enthält. Dazu gehört etwa eine Leistungs-Update-Garantie, also die automatische Verbesserung von bestehenden Verträgen oder eine Best-Leistungs-Garantie, bei der immer das beste am Markt verfügbare Deckungskonzept gilt.

Auch wenn die Tarifbedingungen dadurch immer auf den neuesten Stand gehalten werden, müssen Makler und Kunden aber die Versicherungssumme im Blick behalten. Das bestätigt auch Tobias Kirchgäßner von der Leimeister Versicherungsmakler GmbH aus Aschaffenburg. Zum Teil kommen Kunden zu ihm, deren Hausratversicherungen 20 Jahre und älter sind. „Neben den schlechteren Bedingungen passen dann auch oft die Versicherungssummen nicht“, erklärt er. Und auch das kann böse Folgen haben.

Vorsicht vor Unterversicherung

Ein Beispiel: Im Vertrag ist eine Versicherungssumme von 50.000 Euro vereinbart. Der Hausrat ist aber eigentlich 100.000 Euro wert. Es entsteht nun ein Schaden in Höhe von 20.000 Euro. Das Problem: Weil die Versicherungssumme nur die Hälfte des wahren Werts des Hausrats abdeckt, muss der Versicherer auch nur die Hälfte des Schadens, also 10.000 Euro, ersetzen – auch wenn der Schaden kleiner ist als die Versicherungssumme.

Die Versicherungssumme kann der Versicherte individuell festlegen. Dann erstellt er eine Liste, in der er alle Haushaltsgegenstände zum Neuwert auflistet. Gängiger und einfacher ist aber die pauschale Berechnung nach der Wohnfläche. Die Faustformel lautet hierbei 650 Euro pro Quadratmeter. „Das ist bei einem durchschnittlichen Haushalt oft auch passend“, sagt VHV-Mann Suchert. Außerdem ist dann in der Regel auch gleich ein Unterversicherungsverzicht vereinbart.

Bei Wertsachen ist die Entschädigungsgrenze schnell überschritten

Trotzdem kommen im Laufe der Jahre oft Anschaffungen hinzu, die den Versicherungswert beeinflussen. Gierhartz: „Deshalb muss ganz genau hingeschaut werden, ob die Versicherungssumme ausreicht.“ Ein weiteres unterschätztes Risiko sind laut Gierhartz die Wertsachen. Dazu gehören etwa Bargeld, Urkunden, Schmuck, Briefmarken, Münzen, aber auch Pelze, Kunstgegenstände und Antiquitäten, die keine Möbel sind. Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen liege oft bei 20 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme. Gierhartz: „Diese kann sehr schnell in einem durchschnittlichen Haushalt überschritten werden.“

Eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme ist daher Pflicht. „Wir versuchen dies durch eine alle drei Jahre stattfindende Postkartenaktion zu vermeiden beziehungsweise damit unserer Beratungspflicht nachzukommen“, sagt Makler Kirchgäßner.

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