- Von Redaktion
- 20.09.2016 um 14:05
Sind Haus und Hausrat nach einem Schadenereignis wie einem Sturm oder einer Überschwemmung in Mitleidenschaft geraten, gibt es eine Menge zu regeln: von der Schadenmeldung über die ersten wichtigen Schritte und Notfall-Maßnahmen, die Schadenbeurteilung durch den Sachverständigen bis hin zur Regelung der Kostenübernahme. Sind die Gebäudeschäden sehr umfangreich, muss unter Umständen auch das Inventar ausgelagert werden inklusive vorübergehendem Umzug der Bewohner – eine Leistung der Hausratversicherung.
Glücklich ist dann, wer Hausrat- und Gebäudeversicherung bei nur einem Versicherer abgeschlossen hat. „Beim BGV achten wir bei der Produktentwicklung darauf, dass die einzelnen Versicherungslösungen genau aufeinander abgestimmt sind und es keine Lücken im Versicherungsschutz gibt,“ so Hans-Gerd Coenen, Vertriebschef beim BGV / Badische Versicherungen. „Das ist besonders wichtig, wenn es um den Versicherungsschutz rund ums Haus geht.“ Wenn Versicherungsnehmer einen verantwortlichen Ansprechpartner zur Seite haben, der sich um alles kümmert, erleichtert das die Schadenabwicklung erheblich. Weiterer Pluspunkt: Die Kombination aus Hausrat- und Gebäudeversicherung bei einem Anbieter vermeidet Streitigkeiten um Zuständigkeiten. Wer sich für Versicherungen bei mehreren Gesellschaften entschieden hat, muss beispielsweise Diskussionen darüber in Kauf nehmen, ob Schäden an Bodenbelägen, Küchen- oder Badmobiliar zum Gebäude oder zum Hausrat zählen. Solche Konflikte können die Abwicklung erst einmal zum Stillstand bringen und die Zahlung erheblich verzögern.
Wenn aus Hausrat Unrat wird
Im Gegensatz zur Gebäudeversicherung wird der Wert des Hausrates oftmals unterschätzt – zu Unrecht. Hochwasserschäden an der Fassade und den Wänden lassen sich beispielsweise durch Trocknungsgeräte in den Griff bekommen, während das Inventar oft nicht mehr zu retten ist. Viele machen sich aber kein realistisches Bild darüber, was es kostet, sich alle Dinge wieder neu kaufen zu müssen – auch dann, wenn es sich um kein teures Inventar handelt.
Schäden durch Starkregen werden weder in der klassischen Gebäudeversicherung noch in der Hausratversicherung abgedeckt. Sie sind nur mit einer Elementarschadensversicherung mitversichert, die als optionaler Baustein zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden kann.
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