Ein Boot am Steg vor dem Haus: Gegenstände, die außerhalb des Hauses gelagert werden, sind über die Zusatzbausteine der Hausratsversicherung versichbar. © Panthermedia
  • Von Redaktion
  • 27.11.2015 um 17:45
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Die Hausratversicherung schützt, wie der Name schon sagt, alle Gegenstände des „Hausrats“. Doch manchmal deckt sie mehr ab als man denkt. Vor Versicherungsabschluss lohnt es sich daher zu prüfen, wo und für welche Besitztümer die Versicherung außerdem greift und welche Zusatzklauseln sinnvoll sind.

Es ist für Laien nicht einfach zu erkennen, welche Schäden an welchen Gegenständen eine Hausratversicherung im Einzelnen abdeckt. „Viele Versicherungsnehmer sind erstaunt darüber, dass Haustiere unter diesen Begriff fallen, in der Garage untergebrachte Spiel- und Gartengeräte und auch Sportgeräte“, erklärt Christian Waldheim von der Oberösterreichischen Versicherung (OÖV). Auch Anbauten wie Küchen, die sich normalerweise in anderen Gebäuden wieder aufstellen lassen, deckt nicht die Wohngebäudeversicherung, sondern bis auf wenige Ausnahmen die Hausratpolice ab.

„Ist die teure Einbauküche beispielsweise durch austretendes Leitungswasser komplett aufgequollen, muss die Assekuranz normalerweise dafür geradestehen“, so Waldheim: „Ausnahmen bestehen nur bei Maßanfertigungen.“ Vor Abschluss einer Hausratpolice lohnt es sich genau abzuwägen, welche persönlichen Gegenstände mitversichert werden sollten – und können.

So weit reicht die Außenversicherung

Nicht nur, wer seine Einrichtung ändert, sollte von Zeit zu Zeit seinen Versicherungsschutz überprüfen. Auch bei neuen Hobbys und damit verbundenen kostspieligen Sportgeräten, wie dem auf Dauer außerhalb gelagerten Kanu oder der Kite-Ausrüstung, lohnt sich ein Blick in die Bedingungen. „Hierfür greift der Baustein ‚Außenversicherung’ der Hausratversicherung, die zeitlich begrenzt über die eigenen vier Wände und Nebengebäude hinausgeht“, so Waldheim: „Beim Daheim-Tarif der OÖV beträgt die Zeitspanne sechs Monate, bei vielen anderen Versicherungen drei Monate. Wer sein Sportgerät auf Dauer außerhalb der Wohnung lagert, sollte seinen Tarif möglichst aufstocken.“

Auf Reisen liegt die Tücke im Detail

Auch Gepäck ist in gewissem Umfang mitversichert, etwa bei Raub oder Diebstahl aus dem Hotelzimmer. Werden die Gegenstände aus dem Auto gestohlen, fällt das nicht unter die Außenversicherung der Hausrat. Diese leistet nur, wenn Wertgegenstände aus einem verschließbaren Gebäude gestohlen wurden, zum Beispiel aus einer verschlossenen Garage. Wer viel reist, sollte daher den Premium-Tarif wählen. Dieser kommt auch für aus dem verschlossenen Auto gestohlene Wertsachen auf, sowie für Diebesgut aus Schlafwagen und Schiffskabinen.

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