- Von Hubert Gierhartz
- 18.05.2017 um 14:48
Die Deutschen sind als reiselustiges Völkchen bekannt und bewegen Sie sich in allen Ländern dieser Erde. Die USA-Reise im gemieteten Auto, die Urlaubsreise mit dem eigenen Kfz und der Familie ans Mittelmeer, die Safari im Jeep durch Afrika, oder mit dem Wohnmobil quer durch Europa.
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Was passiert aber, wenn der eigene Wagen aufgebrochen wird? Und die Täter daraus zurückgelassene Gegenstände klauen? Die bei einem Diebstahl entstandenen Schäden am Auto sind durch die Teilkaskoversicherung abgesichert. Und die im Fahrzeug zurückgelassenen Gegenstände sind in der Hausratversicherung abgedeckt – sofern man das besonders vereinbart hat. Hier sind – wie immer bei Versicherungen – die Bedingungen genauestens zu lesen.
Und man sollte sich auf keinen Fall auf die Verbraucherschützer verlassen (siehe hierzu Finanztest „Hausrat 2017“). Die Verbraucherschützer recherchieren leider oft sehr oberflächlich und schreiben die in Auftrag gegebenen Ratings nur ab.
Wenn ein Versicherer gefragt wird, „ist der Diebstahl aus dem Kfz mitversichert?“, werden viele Versicherer dies mit ja beantworten. Nur wird dann verschwiegen, in welchem Umfang dieser Versicherungsschutz besteht. Hier ein paar Beispiele:
- Gesellschaft A: Ja, aber: Innerhalb Deutschlands bis zum Beispiel 2 Prozent der Versicherungssumme ohne Nachtzeitklausel – Einbruchdiebstahl zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr morgens vor der Haustüre nicht versichert.
- Gesellschaft B: Ja, aber: Innerhalb Deutschland bis zum Beispiel 2 Prozent der Versicherungssumme mit Nachtzeitklausel – Versicherungsschutz besteht rund um die Uhr.
- Gesellschaft C: Ja, aber: Innerhalb der Europäischen Union einschließlich der Schweiz, Norwegen , Island und Liechtenstein bis zur Versicherungssumme. Hört sich eigentlich gut an, aber der Trip von der italienischen Riviera nach Monaco ist schon problematisch. Denn in Monaco besteht kein Versicherungsschutz. Und es gibt noch etwa 20 weitere Länder in Europa, die nicht zur Europäischen Union gehören.
- Gesellschaft D: Ja, aber: Weltweit aber nur bis zu einer Versicherungssumme bis etwa 3.000 Euro, ohne Nachtzeitklausel
- Gesellschaft E: Ja, aber: Weltweit bis zur Versicherungssumme, mit Nachtzeitklausel
Ein weiteres Thema ist in diesem Zusammenhang, wie Wertsachen wie Foto-, Film- oder Videokameras, Mobiltelefone, Navigationsgeräte und sonstige elektrische oder elektronische Geräte einschließlich deren Zubehör abgedeckt sind. Dieses Risiko schließen viele Versicherer grundsätzlich aus. Heißt: Keine Leistung im Schadensfall.
Es gibt aber auch Versicherer, die – wenn diese Gegenstände im Auto so untergebracht werden, dass diese von außen nicht einsehbar sind – diese im Versicherungsschutz mit eingeschlossen haben. Die Versicherungssumme ist aber womöglich begrenzt auf 1.000 oder 1.500 Euro.
Die Verbraucherschützer geben trotz dieser gravierenden Leistungsunterschiede allen Versicherungsgesellschaften von A bis E die volle Punktzahl, und der Verbraucher wiegt sich deshalb in Sicherheit.
Über den Autoren
Hubert Gierhartz ist seit 1985 als Versicherungsmakler tätig. Er hat sich insbesondere auf die Beratung der Zielgruppe 60plus spezialisiert.
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