- Von Juliana Demski
- 08.06.2017 um 13:50
Wer seine Wohnung oder sein Haus einrichtet, legt meist auch Wert auf den Bodenbelag: Soll es Parkett oder doch Naturstein sein? Das Problem bei teuren Böden ist allerdings, dass auch Wasserschäden dann sehr zu Buche schlagen können. Welche Versicherung deckt Schäden an Parkett und Co aber ab?
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Die Antwort: Es kommt drauf an. Sowohl Wohngebäude- als auch Hausratversicherungen können hier infrage kommen, schreibt Rechtsanwältin Denise A. Sondermann auf dem Portal anwalt.de. Wichtig ist, wie der Boden verlegt wurde.
Ist der Bodenbelag fest mit dem Gebäude verbunden, zahlt die Wohngebäudeversicherung – so steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Paragraf 94 Absatz 2 BGB. Danach „gehört der Bodenbelag zu den wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes, da es sich bei diesem um eine zur Herstellung des Gebäudes eingefügte Sache handelt.“
Ist das Parkett also beispielsweise direkt mit dem Estrich verklebt, ist der Wohngebäudeversicherer in der Pflicht. Aber: Hat man das Parkett beispielsweise einfach auf einem Teppich verlegt, „so kann von einer festen Verbindung nicht ausgegangen werden. In diesem Fall würde die Hausratversicherung haften“, schreibt Sondermann weiter.
Die Anwältin weist noch auf einen anderen Unterschied hin: „Vom Eigentümer eingebrachtes Parkett, Laminat und fest verklebter Teppichboden ist über die Wohngebäudeversicherung versichert. Vom Mieter eingebrachte Bodenbeläge sind meistens über die Hausratversicherung versichert.“
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