- Von Juliana Demski
- 05.04.2017 um 12:00
Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage ist jeder zehnte Deutsche schon einmal im Urlaub beklaut worden. So kann aus der schönsten Zeit des Jahres schnell mal ein Alptraum werden – jedenfalls dann, wenn man nicht abgesichert ist. Aber wann leisten die Versicherer im Urlaub eigentlich genau?
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Leistet die Versicherung nur, wenn man zwei Mal abschließt?
Bernd Kaiser, Versicherungsexperte bei Cosmos Direkt, hat die Antwort: „Werden aus dem abgeschlossenen Hotelzimmer oder der Schiffskabine persönliche Gegenstände gestohlen, ersetzt im Regelfall die eigene Hausratversicherung den Schaden – vorausgesetzt, es hat ein Einbruch stattgefunden.“ Betroffene sollten dann schnellstmöglich ihre Versicherung informieren und eine genaue Liste der gestohlenen Gegenstände, idealerweise mit Kaufbelegen, einreichen
Problemfall einfacher Diebstahl
Wenn es sich aber nur um einen einfachen Diebstahl handelt, sieht die Lage anders aus. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Smartphone oder die Fotokamera aus der Handtasche gestohlen werden, während man unterwegs ist. „In solchen Fällen bleibt der Reisende auf dem Schaden sitzen“, so Kaiser. Wenn Diebe wiederum das Auto aufbrechen und festverbaute Teile entwenden, zahlt die Kfz-Versicherung.
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