- Von Redaktion
- 05.07.2016 um 16:38
Abdeckung finanzieller Schäden
Hilfe bei solchen Betrügereien im Online-Handel leistet auch die Internet-Schutzpolice der R+V. Diese Police ist vor allem darauf ausgerichtet, Privatpersonen vor finanziellen Schäden durch die Nutzung des Internets zu schützen. Bestellt ein Kunde etwa ein seltenes antiquarisches Buch und zahlt per Vorkasse 400 Euro, übernimmt die R+V diesen Schaden, falls das Paket nie ankommt.
Verschafft sich ein Online-Gangster Zugang zum Online-Account der Kunden bei einer Kaufplattform und kauft er sich dort eine Stereoanlage, springt auch hier der Versicherer ein. Die R+V stellt ihren Kunden außerdem eine Schutzsoftware zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung, die sie auf beliebig vielen Geräten installieren können.
Alte Haftpflicht aufpeppen
Kunden sollten zusammen mit ihrem Berater abwägen, in welchen Bereichen sie einen solchen Extra-Schutz für Cyber-Risiken gut gebrauchen können. Pflicht ist dabei auch ein Blick in bereits bestehende Policen, findet Versicherungsmakler Kaspar Bonleitner. Möglicherweise gibt es dort nämlich bereits sinnvolle Klauseln, die einige Risiken abdecken. „Am wichtigsten ist meiner Meinung nach, dass in der Privathaftpflicht das Thema Internet-Nutzung vernünftig geregelt ist, und zwar mit möglichst hohen Versicherungssummen.“
Warum? Hat der Kunde durch einen Nutzungsfehler Schäden bei Dritten verursacht, weil er unwissentlich Schadsoftware verbreitet hat, sollte er gut abgesichert sein. „Viele alte Verträge sind hier aber nicht mehr zeitgemäß“, erklärt Bonleitner.
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