- Von Manila Klafack
- 15.05.2017 um 11:10
Bei der Stehlgutliste liegt der Fall etwas anders. Diese Übersicht der gestohlenen Gegenstände muss unverzüglich vom Kunden an die die Polizei wegen der Fahndung nach dem Diebesgut übermittelt werden. „Hier ist Vorsicht geboten“, empfiehlt Rechtsanwalt Strübing „Diese Liste darf nicht mit der Schadenaufstellung für die Versicherung verwechselt werden. Gelangt diese sogenannte Stehlgutliste zu spät an die Polizei kann es zu Kürzungen der Leistungen kommen“, so Rechtsanwalt Strübing.
Nach Ermittlungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft für ihren Einbruchreport 2016 sehen viele Betroffene sich selbst als verantwortlich für eine geringere Höhe der Schadenregulierung, weil sie zum Beispiel keine Nachweise über entwendete oder beschädigte Stücke liefern konnten. Darüber hinaus erkennen sie auch an, dass die nicht angemessene Höhe der Versicherungssumme ein Grund dafür ist, weniger erstattet zu bekommen.
Eine zu niedrig gesetzte Versicherungssumme kann teuer werden
„Bei der Versicherungssumme zu sparen, ist fatal“, sagt Tobias Strübing. „Das ist Sparen am falschen Ende, denn selbst ein durchschnittlicher Haushalt kommt schnell auf 30.000 bis 40.000 Euro. All die kleinen Sachen wie Kosmetik, Küchengeräte oder Kleidung werden oft unterschätzt“, so der Experte weiter. Bei einem Einbruch räche sich diese Sparsamkeit bereits. Aber noch viel schlimmer sei die Lage im Falle eines Brandes. „Gute Versicherungen schließen heutzutage jedoch bereits die Einwendungen bei Unterversicherung aus oder auch die grobe Fahrlässigkeit“, stellt er fest. Denn grob fahrlässig handelt theoretisch bereits ein Erwachsener, der ein Feuerzeug im Schreibtisch aufbewahrt, zu dem sein Kind Zugang hat – sollte deshalb ein Brandschaden entstehen.
„Wie schnell ist beim Verlassen des Hauses ein gekipptes Fenster vergessen“, meint auch Christian Waldheim, Key Account Manager Maklervertrieb Ost der Oberösterreichischen Versicherung. Darum schließt der Premiumschutz der Hausratversicherung DaHeim die grobe Fahrlässigkeit aus. Zusätzlich sind Wertsachen und Schmuck inbegriffen. „Edelsteine, Perlen, Münzen oder andere Gegenstände aus Gold bis 50.000 Euro müssen im DaHeim Premium-Tarif nicht in einem Wertschutzschrank gelagert werden, um ersetzt zu werden“, sagt Waldheim. „Damit ersparen wir unseren Kunden und uns selbst einen Rechtsstreit. Denn die Versicherten wollen sich im Schadensfall um andere Sachen kümmern, als um die Erstattung ihrer gestohlenen Gegenstände.“
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren