- Von Redaktion
- 05.08.2016 um 13:53
Tür zu, Schuhe aus und nichts wie ab aufs Sofa in der Ferienwohnung nach einem langen Tag am Strand – doch dann der Schock: Das Laptop ist weg. Für viele Urlauber ist das ein Horrorszenario. Um den großen Stress in solch einer Situation zu umgehen, hilft es, wenn man auch im Urlaub gut abgesichert ist.
Ist man in Ferienwohnungen und Hotels aber durch die Hausratversicherung geschützt? Diese Frage stellte ein Kunde dem Rechtsschutzversicherer D.A.S. Die Antwort: Ja. Dabei gelten aber einige Bedingungen.
Es muss ein Einbruchdiebstahl sein
Voraussetzung ist etwa, dass die Hausratversicherung eine Außendeckung enthält. Und: Es muss sich bei der Tat um einen Einbruchsdiebstahl handeln. Das heißt, die Hotelzimmer-Tür wurde aufgebrochen oder das Fenster in der Ferienwohnung ist einschlagen. Dann ersetzt die Hausratversicherung Laptop, Tennisschläger oder Tasche.
Ein einfacher Diebstahl wird dagegen nicht erstattet. Wenn nach dem Shoppingtrip zum Beispiel das Smartphone fehlt, greift die Versicherung nicht.
Verträge vorher prüfen
Sinnvoll ist es, wenn man die Verträge vorher prüft. In vielen Verträgen gibt es beispielsweise eine Erstattungshöhe von 10 Prozent der Versicherungssumme. Das heißt, wenn man Hausrat für 60.000 Euro versichert hat, erstattet die Versicherung höchstens 6.000 Euro.
Auch die zeitliche Deckung ist in der Regel begrenzt – und zwar auf drei Monate.
Essenziell im Koffer: Nummer der Versicherung
Aber wen informiert man im Fall der Fälle? Die Antwort ist simpel: Polizei und Hauseigentümer oder Hotelleitung. Nach dem kleinen Schreck ist ein Abbruch des Urlaubs übrigens nicht nötig. Man sollte aber auf jeden Fall die Nummer der Versicherung mitnehmen und auch diese informieren.
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