Die Justitia: Hausrat darf nur einmal versichert werden. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 29.11.2017 um 15:44
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Wer bei zwei verschiedenen Versicherern eine Hausratpolice abgeschlossen hat, darf im Schadenfall nicht die doppelte Leistung kassieren. Das stellten die Richter des Oberlandesgerichts Oldenburg klar, die einem Mann betrügerische Absichten unterstellten.

Was ist geschehen?

Ein Versicherungskunde schließt zwei Hausratpolicen gelichzeitig ab – offenbar in der Hoffnung, dass er im Schadenfall Geld von beiden Versicherungen bekommt. Nach einem Brandschaden verweigert einer der Anbieter die Leistung und unterstellt dem Mann betrügerische Absichten. Denn er habe weder beim Abschluss noch bei der Schadenmeldung erwähnt, dass er über eine zweite Police verfügt. Erst nach dem Schaden fliegt die Sache auf.

Das Urteil

Die Richter des Oberlandesgerichts Oldenburg geben den Versicherern Recht (Aktenzeichen 5 U 18/17). Beim Abschluss der Verträge habe der Mann die jeweils andere Versicherung verschwiegen. Daher sei von betrügerischen Absichten auszugehen. Deshalb gälten beide Verträge als nichtig und der Versicherungsnehmer geht leer aus.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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