- Von Juliana Demski
- 10.10.2018 um 19:02
Im Herbst ist es jedes Jahr nur eine Frage der Zeit, wann der nächste Sturm kommt. Für Gartenbesitzer heißt das: Bäume überprüfen! Denn sollte etwa ein Ast oder ganze Baum brüchig sein und durch Windböen Passanten verletzen oder Schäden am Eigentum von Nachbarn verursachen, haftet derjenige, auf dessen Grundstück der Baum gewachsen ist – sofern er schon vorher beschädigt war.
Versicherungsverband meldet „außergewöhnliches Sturmjahr“
Wie stark ist Ihr Landkreis von Schäden durch Naturgefahren betroffen?
Experten empfehlen daher, Bäume jedes Jahr gründlich zu kontrollieren. „Für die Haftung kann entscheidend sein, ob der Baum durch einen Sturm entwurzelt oder umgeknickt wurde oder ob eine eventuelle Vorschädigung dazu beigetragen hat“, sagt Ferenc Földhazi von R+V dem Nachrichtenportal Inar.de.
Gut zu wissen:
Nicht nur Grundstückeigentümer, sondern auch Mieter sind betroffen – zumindest dann, wenn der Vermieter die Verantwortung für die Bäume auf dem gemieteten Grundstück auf die Mieter übertragen hat. „In diesem Fall sollten Mieter unbedingt ihre Privathaftpflichtversicherung überprüfen. Denn nicht bei jeder ist dies automatisch mit abgedeckt“, rät Földhazi.
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