Hund bewacht Fernseher: Bei Schäden an TV-Geräten zahlt die Hausratversicherung nicht automatisch und auch nicht immer voll. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 17.05.2016 um 17:54
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:25 Min

212 Minuten flackert er im Schnitt jeden Tag in den Wohnzimmern der Republik: der Fernseher. Ohne ihn geht es nicht. Umso wichtiger ist die Frage, wie er eigentlich versichert ist. Ein Fazit können wir vorweg nehmen: Wer davon ausgeht, die Hausratversicherung leiste in jedem Fall, irrt sich.

Die Hausratversicherung leistet bei Gefahren wie Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl. Wer nach Meldung des Schadens aber davon ausgeht, er erhalte sofort ein Neugerät, irrt sich. Vorher muss der Kunde dem Versicherer einen Nachweis erbringen, dass er die beschädigten Gegenstände auch tatsächlich besessen hat. Experten raten hier zur Kombination von Fotos und Kaufbelegen. Es lohnt sich bereits bei Kauf Kopien zu machen, da viele Quittungen im Laufe der Jahre ihren Aufdruck verlieren.

Auch wenn der Kunde bewiesen hat, dass ihm der Fernseher gehört, leistet die Hausratversicherung aber nicht immer, oder nicht immer zur Gänze. Wer beispielweise keinen Ausschluss von Fahrlässigkeit vereinbart hat, muss gegebenenfalls mit Abzügen bei der Erstattung bis hin zum Ausschluss des Schadenersatzes rechnen. Wer sein Fenster angelehnt lässt und so dem Dieb die Möglichkeit gibt, ungehindert in die Wohnung einzudringen, riskiert seinen Versicherungsschutz (wir berichteten).

Noch komplizierter wird es, wenn es um Überspannungsschäden geht. Tatsächlich leistet die Hausratversicherung auch bei Schäden, die infolge eines Blitzschlags entstehen. Allerdings leistet der Versicherer nur bis zu 5 Prozent der Versicherungssumme. Wer einen teuren Fernseher besitzt, schaut hier also schnell in die (kaputte) Röhre.

Bei Überspannungsschäden droht die Unterversicherung

Ein Beispiel: Die durchschnittliche Wohnung in Deutschland ist 90,6 Quadratmeter groß. Damit der Kunde nicht unterversichert ist, müssen 650 Euro pro Quadratmeter als Versicherungssumme angenommen werden. Die durchschnittliche Versicherungssumme beträgt somit 58.890 Euro. 5 Prozent entspricht einem Erstattungsanspruch von maximal 2.944,50 Euro, die für Überspannungsschäden ausgezahlt werden.

Solche Schäden wirken selten ausschließlich auf den Fernseher. Auch Kühlschränke oder andere elektronische Geräte wie Smartphones oder PCs können Opfer von Überspannungen werden. Deshalb droht hier die Gefahr von Unterversicherung.

Wer selbst Vorsorge gegen solche Schäden ergreifen will, sollte alle Geräte, die nicht unbedingt Storm benötigen, bei schlechtem Wetter und Gewitter vom Netz trennen. Damit ist eine drohende Unterversicherung abgewendet.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content