- Von Karen Schmidt
- 11.02.2020 um 10:02
Jäger sind auch selbst in Gefahr
Bei der Jagd passieren aber nicht nur Unfälle, die andere Menschen schädigen können. Auch der Jäger selbst kann sich verletzen, wie das Beispiel eines Mannes aus Nordrhein-Westfalen verdeutlicht. Er war bei einer Drückjagd Anfang November 2019 in Bad Berleburg von einem Hirsch überrannt und einige Meter mitgeschleift worden. Dabei zog sich der Jäger schwere Verletzungen im Hals- und Gesichtsbereich zu.
„Meines Erachtens ist eine Jagdunfallversicherung genauso wichtig wie eine passende Jagdhaftpflichtversicherung. Ich spreche meine Kunden grundsätzlich auf dieses Thema an“, sagt daher Versicherungsvermittler Ziplies.
Deckung sollte Zeckenbisse enthalten
Als einen unabkömmlichen Bestandteil dieser Policen schätzt Ziplies die Absicherung von Zeckenbissen und der damit verbundenen Krankheiten wie die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) oder eine Borreliose-Infektion ein. Ziplies: „Hierzu sollte genauestens das jeweilige Bedingungswerk geprüft werden. Der Schadentag muss der Tag sein, an dem der Arzt diese Krankheiten diagnostiziert hat. In vielen Bedingungswerken ist dies anders vereinbart – zum Nachteil des Kunden.“
Eine spezielle Jagdunfallversicherung ist laut Inter-Mann Reichert trotzdem nicht automatisch vonnöten. „Wir empfehlen eine ‚normale‘ Unfallversicherung mit Schutz rund um die Uhr. Die Leistungen und Versicherungssummen werden nach dem konkreten Bedarf der Kunden gewählt und abgesichert. In diesen Verträgen sind Schäden, die bei Ausübung der Jagd entstehen, automatisch mitversichert“, sagt er. Auch der Einschluss für Schäden zum Beispiel durch die Folgen von Zeckenbissen ließe sich bei normalen Unfallversicherungen machen und sei sinnvoll.
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