- Von Achim Nixdorf
- 28.01.2022 um 17:06
Angesichts explodierender Energiekosten haben zahlreiche Discount-Anbieter von Strom und Gas in den vergangenen Wochen die Versorgung ihrer Kunden einseitig eingestellt. Hunderttausende Haushalte sind dadurch in regionale Ersatz- beziehungsweise Grundversorgungstarife gefallen. Dass diese zum Teil um ein Vielfaches teurer sind als die Tarife für Bestandskunden, verstößt nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW gegen geltendes Recht. Deshalb haben die Verbraucherschützer nun gegen drei bereits abgemahnte Unternehmen aus NRW (Rheinenergie, Stadtwerke Gütersloh, Wuppertaler WSW Energie) eine einstweilige Verfügung beantragt.
So können Makler ihren Kunden in der Energiekrise helfen
„Strom- und Gaskunden dürfen nicht Zeche für Marktversagen zahlen“
Pleitewelle am Energie-Markt treibt Kunden in teure Grundversorgung
„Eine solche Benachteiligung von betroffenen Haushalten ist nach unserer Auffassung rechtswidrig und widerspricht dem eigentlichen Schutzzweck der Ersatz- und Grundversorgung“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Das deutsche und EU-Energieverbraucherrecht gibt hier eindeutige Vorgaben. Deshalb streben wir nun eine kurzfristige juristische Klärung durch die Gerichte an.“
Kritisierte Versorger wehren sich
Die Versorger rechtfertigen die Preisspreizung mit dem unerwartet großen Ansturm neuer Kunden, der sie dazu zwinge, Energie teuer an den Terminmärkten nachzukaufen. Die Verwerfungen auf dem Energiemarkt hätten für viele Stadtwerke und Grundversorger eine potenziell kritische wirtschaftliche Situation mit schwer kalkulierbaren Risiken verursacht, heißt es hierzu etwa auf der Webseite der Kölner Rheinenergie. „Unser Verhalten ist kundenfreundlich, weil wir in einer besonderen Situation die zusätzlichen Kosten für eine nicht planbare zusätzliche Energiebeschaffung dort zugeordnet haben, wo sie entstanden sind – durch Weitergabe dieser zusätzlichen Kosten an die neuen grundversorgten Kunden“, so Vertriebsvorstand Achim Südmeier.
Regierung kündigt Gesetzesreform an
Unterdessen hat auch die Bundesregierung angekündigt, mit einer Gesetzesreform auf die Turbulenzen am Energiemarkt reagieren zu wollen und den kurzfristigen Kündigungen von Strom- und Gasverträgen durch Billiganbieter sowie Preissprüngen einen Riegel vorzuschieben. Auch einheitliche Tarife in der Grundversorgung sollen mit der Gesetzesreform sichergestellt werden. „Es kann nicht sein, dass die Menschen, die Tarife vergleichen, ein günstiges Angebot wählen und darauf vertrauen, am Ende des Tages die Leidtragenden sind“, so Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren