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Dieb beäugt ein Portemonnaie, das im Auto liegt: Brechen Langfinger ins Auto ein und stehlen Gegestände, greift die Außenversicherung der Hausrat. © Freepik
  • Von Andreas Harms
  • 22.01.2024 um 13:28
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lesedauer Lesedauer: ca. 03:40 Min

Liebgewonnene häusliche Gegenstände sind nur versichert, wenn sie auch wirklich zu Hause sind? Weit gefehlt. Die Außenversicherung kümmert sich, wenn dem Hausrat auch anderswo etwas passiert. Wobei man einige Feinheiten beachten muss.

Bricht also jemand das Hotelzimmer auf und klaut Geld, ersetzt das die Außenversicherung bis zur Höhe des Sublimits. Geht man hingegen auf ein Rockkonzert und wird dort beklaut, ersetzt die Außenversicherung das nicht. Der feine Unterschied lautet dabei „Einbruch“, weshalb auch der Laptop im geknackten Auto und das Portemonnaie im aufgebrochenen Kleiderspind der Schwimmhalle versichert sind.

Tobias Weßler weist allerdings darauf hin, dass inzwischen bestimmte Top-Tarife sogar einfachen Diebstahl mit abdecken. „Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat“ nennt sich das dann. Der Markt bewegt sich eben, und zwar in eine gute Richtung.

Ausnahme der Vier-Wände-Regel

Auch bei Sturm und Hagel gibt es Unterschiede, wie Marisa Reinhard mit Beispielen ausmalt: Weht eine Sturmböe den Sonnenhut über Bord, gibt es von der Versicherung kein Geld, weil der Schaden draußen passierte. Zerstört Hagel durch ein offenes Fenster einen Laptop im Zimmer, zahlt das die Außenversicherung. Gleiches gilt, wenn eine kaputte Leitung das Gerät unter Wasser setzt. Bei Starkregen wiederum geht das nur, wenn Elementarschutz in der Hausrat mit enthalten ist.

Eine wichtige Ausnahme für die Vier-Wände-Regel ist der eingangs geschilderte Raub unter angedrohter Gewalt. Der darf auch draußen stattfinden. Doch auch dort sind die Grenzen zuweilen dünner als eine Zeltwand. So brauchte ein Versicherer im Jahr 2019 laut Gerichtsurteil (Aktenzeichen: 20 O 99/18) eine geraubte Armbanduhr nicht zu ersetzen, weil es an der angedrohten Gewalt fehlte. Dem Versicherten hatte auf Ibiza ein Mann mit Motorradhelm die Uhr rabiat weggenommen. Er sei bedrohlich auf ihn zugekommen, hatte das Opfer angegeben. Doch das reichte nicht aus. Das Landgericht Köln erkannte keine „nach den Versicherungsbedingungen geforderte Bedrohungslage mit einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben“.

Wie bei anderen Versicherungen treten also auch bei der Außenversicherung Grenzfälle und Grauzonen auf, die – juristisch oder nicht – zu klären sind. Doch davon abgesehen ist sie eine wichtige Errungenschaft der jüngeren Zeit, die jede Hausratversicherung sinnvoll erweitert.

Makler Patrick Hamacher kann davon ganz sicher ein Liedchen singen. Sogar heute noch kann er sich daran erinnern, wie er im Bärchenpulli und mit veränderter Frisur (ohne Kappe!) vor Gericht stand und gegen die fünf Halbstarken aussagte. Er wollte nicht erkannt werden. Denn einer der beiden ausgeraubten 13-Jährigen war: er selbst.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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