- Von Barbara Bocks
- 31.03.2025 um 16:36
In den Koalitionsverhandlungen haben Union und SPD unter anderem über eine mögliche Pflicht zur Elementarschadenversicherung gesprochen. Das berichteten vergangene Woche mehrere Medien.
Von der geplanten Einführung der Elementarpflichtversicherung der Koalitionsarbeitsgruppe Innen, Recht, Migration und Integration zeigt sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begeistert.

Elementarschaden-Pflicht gehört in den Koalitionsvertrag
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„Vor dem Hintergrund der sich häufenden Hochwasserkatastrophen im Zuge des Klimawandels und dem dann immer wieder aufwallenden Ruf nach staatlicher Hilfe für Flutopfer begrüßen wir diesen konstruktiven Vorschlag, der auch weitestgehend unserer Forderung entspricht“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Elementarschadenversicherung bei Neuverträgen als Standard dabei
Der Vorschlag sieht konkret vor, dass bei allen Neuverträgen für Gebäudeversicherungen standardmäßig ein Naturgefahrenschutz eingeschlossen sein soll. Auch die schon bestehenden Gebäudeversicherungen sollen zu einem Stichtag so etwas nachträglich erhalten.
Geprüft werde noch, ob Kunden die Möglichkeit haben sollen, diesen Schutz abwählen zu können, über ein so genanntes Opt-out. Der BVK plädiert dafür, Versicherten ein Opt-out nur nach vorheriger Beratung durch Vermittler über das Deckungsrisiko zu ermöglichen.
„Privatwirtschaftliche Lösungen unter Einbeziehung der Vermittler können in der Regel schneller und unkomplizierter umgesetzt werden als staatliche Obligatorien“, heißt es von dem Verband. Für eine langfristige Rückversicherbarkeit hält der BVK eine staatliche Rückversicherung für zielführend.
Was der BVK von der geplanten Reform der Riester-Rente denkt, lesen Sie hier.
Doch so begeistert wie der BVK ist nicht jeder. Kai Waldmann, Mitglied des Vorstands der ALH-Gruppe, sieht die Idee einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung kritischer. In der ALH-Jahrespressekonferenz (wir berichteten) sagt er zu dem Thema: „Eine Pflichtversicherung würde zu einer Entlassung der Lokalpolitik aus der Verantwortung führen und würde die Versicherer entsprechend belasten.“
„Solange Baugebiete weiter in Überschwemmungsbieten ausgeweitet und ausgewiesen werden, ist das natürlich kontraproduktiv“, so Waldmann weiter. Aber in dem Papier stehe ja auch, dass geprüft wird, wie Planungsträger in den Ländern sensibilisiert werden können. Die kommenden Wochen werden laut Waldmann zeigen, wie die Politik das ausgestaltet.
Was der Bund der Versicherten zu den Plänen sagt und warum er eine Private-Public-Partnership vorschlägt, lesen Sie auf der folgenden Seite.

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