- Von Redaktion
- 15.08.2016 um 10:57
Starkregen und Überschwemmungen sind ein immer wieder auftretendes Phänomen, das man in dieser Form vor zehn Jahren noch nicht kannte. Die Schäden sind oft verheerend und Existenz bedrohend. Deshalb ist auch heute überall nachzulesen, wie wichtig eine Elementarschadenversicherung ist.
Die Politiker denken schon seit einigen Jahren darüber nach, ob sie die Elementarschadenversicherung als Pflichtversicherung einführen sollen. Bisher wurden die Geschädigten mit Hilfe der Steuerzahler unterstützt. Ob damit allerdings die Schäden vollständig ersetzt werden konnten, ist fraglich.
Es geht aber auch anders: So hat etwa die Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft, am 8. Juni 2016 in Sonsbeck klar und deutlich gesagt, dass es keine Hilfe vom Land für die Betroffenen gibt.
Frau Kraft hat nicht Unrecht, denn Eigentum verpflichtet. Fast 99 Prozent der Haushalte können sich gegen Elementarschäden versichern. Der finanzielle Aufwand ist noch nicht einmal sehr hoch.
Was immer wieder untergeht, ist die Tatsache, dass nicht nur das Gebäude, sondern auch der Hausrat gegen Elementarschäden versichert werden sollte. Als erstes schwimmen die Möbel oben.
Aber es bedarf wohl Aufklärung. Liest der Verbraucher den Umfang der Elementarschäden wie: Rückstauschäden, Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Witterungsniederschläge, Überschwemmungen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch kommt er ins Grübeln.
Der Ostfriese wird sagen: „Lawinen – eine Gefahr von der ich „besonders“ bedroht bin. Morgens sehe ich schon, dass diese Lawine mich auch abends nicht erreichen wird.“ Hier gilt es zu verdeutlichen, dass die Elementarversicherung gebündelte Risiken abdeckt, und nicht alle Regionen in Deutschland von allen diesen Gefahren bedroht sind.
Aber welche Gefahren können in Deutschland auftreten?
Hier ist die Überschwemmung von Grund und Boden durch Regenwasser zu nennen. Es dürfte doch heute keine Frage mehr sein, dass ganz Deutschland davon bedroht ist. Der Rückstau muss uneingeschränkt versichert sein. Dabei ist hier unbedingt darauf zu achten, dass der Versicherer in seinen Versicherungsbedingungen nicht auf ein intaktes Rückstauventil beharrt.
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