Hubert Gierhartz ist Versicherungsmakler im Ruhestand. © Johannes Arlt
  • Von Hubert Gierhartz
  • 27.09.2019 um 09:51
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:10 Min

Hubert Gierhartz, Versicherungsmakler im Ruhestand, schreibt in seinem Kommentar über den neuesten Haftpflichtversicherungstest von Finanztest. Er bemängelt dabei, dass Anbieter und wichtige Leistungskriterien fehlen. Hier kommen die Details.

 

Hier gibt es Unterschiede, wie Versicherer den Forderungsausfall in den Versicherungsbedingungen behandeln. Es gibt Anbieter, die den Forderungsausfall ab 0 Euro eingeschlossen haben, es gibt aber auch Anbieter die erst Schäden ab 2.000 Euro und mehr versichern.

Die nächste Frage ist: Was ist versichert? Der Haftpflichtschaden gemäß den Versicherungsbedingungen ist bei allen Anbietern versichert. Wie sieht es aber bei Vorsatz aus? Vorsatz ist in der Haftpflichtversicherung in der Regel nicht versichert. Zwangsläufig greift auch nicht der Forderungsausfall. Es gibt aber Anbieter, die „Vorsatz“ im Forderungsausfall mitversichert haben. Diese müssen dann entsprechend leisten.

Schäden durch unversicherte Autos abgedeckt?

Ist im Forderungsausfall aber zum Beispiel auch der Schaden mitversichert, den ein zulassungspflichtiges, unversichertes Auto verursacht hat. Täglich fahren rund 80.000 dieser Wagen über Deutschlands Straßen.

Schadensbeispiel:  Ein junger Mensch wird als Fahrradfahrer durch Verschulden eines unversicherten Autos dauerhaft schwer geschädigt. Der Halter ist mittellos, und eine Kfz- Versicherung kann nicht in Anspruch genommen werden. Ist in der privaten Haftpflichtversicherung des Geschädigten vereinbart, dass der Forderungsausfall auch bei einem unversicherten Kfz greift, erhält der Geschädigte den Schadensersatzanspruch von der eigenen Haftpflichtversicherung bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme, wenn er ein rechtskräftiges Urteil erstritten hat.

Makler müssen haften, Finanztest nicht 

Allein an diesen Beispielen wird einem klar, dass Leistungskriterien genau geprüft werden müssen. Jeder Versicherungsmakler, der ein Leistungskriterium übersehen hat, wird gnadenlos in die Haftung genommen – es sei denn, er kann nachweisen, dass der Verbraucher das „Billigprodukt“ wünschte. Finanztest indes kann Testergebnisse mit fehlenden Informationen veröffentlichen und wird dafür nicht in die Haftung genommen. Fehlberatung?

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Hubert Gierhartz

Hubert Gierhartz begann seine Laufbahn als Versicherungsmakler im Jahr 1985. Er hatte sich vor allem auf die Beratung der Zielgruppe 60plus spezialisiert. Heute übt er seinen Beruf nicht mehr aus, bleibt aber ein kritischer Begleiter der Branche.

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