- Von Juliana Demski
- 20.06.2017 um 16:32
Kreuzfahrtschiffe sind oft für lange Strecken auf hoher See – ohne Land und Hafen in Sicht. Umso wichtiger ist es also, dass auch an Bord die medizinische Versorgung möglich ist. Mittlerweile können an Bord bereits ambulante sowie auch teil- und vollstationäre Behandlungen stattfinden. Aber wer übernimmt dann die Kosten dafür?
Die Behandlungen an Bord finden immer mit dem Recht des Staates statt, unter dessen Flagge das Schiff fährt, berichtet Viktoria von Radetzky, Fachanwältin für Medizinrecht, auf dem Portal anwalt.de.
Karten der Krankenkassen brächten hier nichts – die Kosten müssten die Patienten erst einmal selbst tragen. Wieder Zuhause angekommen, müsse der Patient die Rechnung dann an seine Krankenkasse schicken. Oft gebe es fertige Formulare für Behandlungen im Ausland, so die Anwältin weiter. Dabei übernehme die Krankenkasse aber nur den Betrag, der in Deutschland bei einem normalen Hausarzt angefallen wäre.
Das sei meist viel weniger als das, was man unterwegs aus eigener Tasche zahlen müsse. Eine Auslandskrankenversicherung sei daher empfehlenswert, weil sie in diesem Fall auch den Rest der Kosten übernehme.
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