Frau und Mann machen eine Radtour: Wie gut das eigene Fahrrad versichert ist, erfahren Versicherte in den Versicherungsbedingungen ihrer Hausrat und Haftpflicht. © freepic.diller /Freepik
  • Von Barbara Bocks
  • 25.03.2025 um 15:18
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Im Frühling nutzen wieder mehr Leute ihr Fahrrad. Sie sollten genau prüfen, wie der Drahtesel in der Haftpflicht- und Hausratversicherung abgesichert ist. Die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten geben Tipps für eine passende Fahrrad-Versicherung.

Mit den ersten warmen Tagen steigt die Lust, das Fahrrad aus dem Winterschlaf zu holen. Die passende Versicherung ist dabei ein Muss. Denn ob klassisches Fahrrad oder modernes E-Bike – wer auf dem Zweirad unterwegs ist, sollte auch an den Versicherungsschutz denken. „Eine private Haftpflichtversicherung schützt vor hohen Kosten, wenn man einen Unfall verursacht. Bei E-Bikes gelten jedoch besondere Regelungen“, erklärt Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten.

Die private Haftpflichtversicherung übernimmt auch Schäden, die Fahrer anderen zufügen. In neueren Verträgen sind meist auch Pedelecs automatisch mitversichert, die die folgenden technischen Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Elektromotor hat eine Maximalleistung von 250 Watt, läuft ohne Tretunterstützung des Fahrenden maximal 6 Stundenkilometer und schaltet sich bei Geschwindigkeiten über 25 Stundenkilometern automatisch ab.
  • Anders sieht es bei schnellen E-Bikes und S-Pedelecs aus, die bis zu 45 Stundenkilometer erreichen. Um sie zu fahren, sind ein Mofa-Führerschein und eine KFZ-Haftpflichtversicherung erforderlich. „Und um den Versicherungsschutz nachzuweisen, müssen Versicherte ein Kennzeichen anbringen“, sagt Boss.
Hausratversicherung übernimmt Schäden durch Feuer und Hagel

Wird das Fahrrad durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser beschädigt, übernimmt meist die Hausratversicherung diese Schäden. „Allerdings sind Fahrräder längst nicht in allen Verträgen mitversichert. Eine Voraussetzung ist, dass sich die Schäden in versicherten Räumen ereignen“, sagt Boss.

Auch beim Diebstahlschutz lohnt sich aus Sicht der Verbraucherschützer ein Blick in die Versicherungspolicen. Die Hausratversicherung greift meist nämlich nur bei einem sogenannten Einbruchdiebstahl. Das ist der Fall, wenn jemand das Fahrrad aus einem verschlossenen Raum wie einem Keller oder der Garage stiehlt.

Wer sein Rad auch unterwegs absichern möchte, sollte prüfen, ob ein zusätzlicher Fahrraddiebstahlschutz in die Hausratversicherung integriert werden kann.

Große Unterschiede bei Versicherungstarifen

Generell sind die Unterschiede zwischen den Versicherungsbedingungen unterschiedlicher Anbieter sehr groß. „Einige Tarife schließen Diebstähle zwischen 22 und 6 Uhr aus, wenn das Fahrrad unbeaufsichtigt draußen abgestellt war“, erläutert Boss.

Außerdem ist in den Versicherungsbedingungen oft eine maximale Erstattungssumme festgelegt, die bei teuren E-Bikes schnell ausgeschöpft sein kann. Zubehör wie Akkus oder Fahrradanhänger sind nicht immer automatisch mitversichert, so die Verbraucherschützer.

Für E-Bikes und S-Pedelecs mit mehr als 250 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit über 25 Stundenkilometern reicht die Hausratversicherung nicht aus. Hier kann aus Sicht der Verbraucherschützer eine Teilkaskoversicherung sinnvoll sein, um neben Diebstahl auch Vandalismusschäden abzusichern.

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Barbara Bocks

Barbara Bocks ist seit 2011 als Journalistin im Wirtschafts- und Finanzbereich unterwegs. Seit Juli 2024 ist sie als Redakteurin bei der Pfefferminzia Medien GmbH angestellt.

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