Baugerüst an einem Berliner Wohnhaus. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 19.04.2015 um 15:27
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Jede Gefahrenerhöhung muss der Hausratversicherung unmittelbar mitgeteilt werden. Dazu gehört etwa ein Leerstand durch Rehamaßnahmen oder die Errichtung eines Baugerüstes. Wer auf die Meldung verzichtet, riskiert im Schadenfall leer auszugehen.

Hier lesen Sie mehr über die gängigsten Risiken, die zur Gefahrenerhöhung führen.

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