- Von Lorenz Klein
- 21.02.2022 um 13:13
Unter dem Eindruck der aktuellen Sturm-Serie sowie der Hochwasserkatastrophe im vergangenen Sommer in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) seinen Ruf nach eine höheren Versicherungsdichte bei Wohngebäuden bekräftigt.
„Wir sind mit der Versicherungsdichte in Deutschland nicht zufrieden, die muss erhöht werden“, sagte VZBV-Experte Lars Gatschke dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Dabei seien Wohngebäudeversicherungen „essentiell“, denn die Schäden „nehmen zu und werden weiter zunehmen“, so Gatschke.
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Vor diesem Hintergrund erneuerte der VZBV seinen Ruf nach einer verpflichtenden „Opt-out“-Lösung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung. Bedeutet: Bei einem Neuabschluss einer Wohngebäudepolice sollen Naturgefahren, wie Überschwemmung und Starkregen, automatisch mitversichert werden. Kunden, die nur den Basis-Schutz wünschten – der im Wesentlichen auf Sturm- und Brandschäden beschränkt ist –, müssten demnach eine Absicherung von Naturgefahren aktiv abwählen. Zudem sollten auch bestehende Verträge dahingehend verändert werden, forderte Gatschke.
VZBV: 80 Prozent Verbreitung, sonst Pflichtversicherung
Der VZBV hatte bereits im vergangenen Jahr ein Papier veröffentlicht, in dem ein stufenweises Verfahren vorgeschlagen wird. Demzufolge müsse man nach zwei Jahren „gucken, was sich getan hat“, so Gatschke. Ziel sei unter anderem eine Absicherungsquote gegen Naturgefahren von 80 Prozent. Derzeit ist nur rund jedes zweite Wohngebäude gegen entsprechende Risiken versichert, wobei die Verbreitung regional sehr unterschiedlich ausfällt. So ist die Versicherungsdichte im Norden geringer als im Süden. Und: Werde das Ziel von 80 Prozent verfehlt, müsse man über die Einführung einer Versicherungspflicht, wie in der Kfz-Versicherung, nachdenken, so Gatschke gegenüber dem RND weiter.
GDV für Opt-Out und gegen versicherungspflicht
Der Versicherungsverband GDV hatte sich im Herbst 2021 ebenfalls für eine Opt-out-Lösung zur Stärkung der Naturgefahren-Absicherung in Deutschland ausgesprochen sowie eine nachträgliche Absicherung bei Bestandskunden vorgeschlagen – eine Pflichtversicherung lehnt die Versicherungswirtschaft hingegen ab (wir berichteten).
Das Opt-Out solle demnach wie eine „schriftliche Haftungsfreistellung für Kommunen, Länder und den Bund sowie Versicherer und Vermittler“ wirken, hieß es in einem Papier. „In dieser Haftungsfreistellung verzichtet der Hauseigentümer auf Hilfen im Elementarschadenfall. Klagerisiken, wie sie einer Pflichtlösung innewohnen, entfallen damit“, so der Verband. Man verbinde mit diesem bewussten Handeln des Kunden die Erwartung, „dass Eigenheimbesitzer – wenn überhaupt – künftig nur noch in Ausnahmefällen den Elementarschutz abwählen“, argumentierte der GDV.
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