- Von Lorenz Klein
- 30.11.2022 um 13:05
Man kann es nicht oft genug betonen: Mit klassischen Wohngebäude- und Hausratversicherungen lassen sich Schäden durch Naturgefahren reihenhausweise, pardon, reihenweise versichern – Blitz, Frost, Sturm, Feuer, Hagel. Fehlt da was? Leider ja. Immobilien und Mobiliar, die durch sogenannte Elementargefahren geschädigt werden, sind gesondert abzusichern. Nur wer zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abschließt, ist auch bei Überschwemmungen, Rückstau, Sturmfluten, Erdbeben, Erdsenkung, Lawinen, Schneedruck bis hin zum Vulkanausbruch finanziell geschützt.
Das Problem: Bisher fehlt jedem zweiten Gebäude in Deutschland ein solcher erweiterter Schutz. In der Hausratversicherung ist die Elementarklausel noch seltener anzutreffen. Vielen Gebäudebesitzenden seien die Risiken schlichtweg nicht präsent, weiß Bianca Boss, Vorständin vom Bund der Versicherten (BdV). Und auch Mieter sollten sich wappnen. „Werden Hausratgegenstände einer Mietwohnung durch Elementargefahren beschädigt oder zerstört, reicht der Schutz über die normale Hausratversicherung allein nicht aus“, warnt Boss.
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Und auch auf die Wohngebäudeversicherung für das betroffene Haus können Mieter nicht zählen, da sie nicht bei Schäden am eigenen Hausrat greift. Da gilt leider die so bildhafte Faustregel: Versichert ist nur das, was rausfallen würde, wenn man das Gebäude auf den Kopf stellen könnte.
Immerhin aber scheint die Flutkatastrophe im Ahrtal vom Sommer vergangenen Jahres viele Menschen hellhöriger gemacht zu haben, wie man beim Versicherer Axa bestätigt. „Generell stellen wir fest, dass insbesondere nach solchen Kumul-Geschehen wie 2021 das Bewusstsein für die Gefahr von Naturereignissen steigt und die Versicherungsdichte von Elementargefahren in der Hausratversicherung zunimmt“, sagt Stephanie Funke, Expertin für Hausratversicherungen bei Axa.
Hohe Nachfrage ist mittlerweile abgeflacht
Doch wie nachhaltig ist dieser „Schreck-Effekt“? Maximilian Buddecke, Leiter Partner- und Kooperationsvertrieb beim Versicherer Die Bayerische, sagt es so: Kurz nachdem Sturmtief „Bernd“ so verheerend über dem Westen Deutschlands wütete, habe man eine hohe Nachfrage nach Elementarschutz verzeichnet. Mittlerweile sei diese aber abgeflacht, „wenn auch auf einem höheren Niveau als vor dem Sturmtief“, so Buddecke.
Auch Jens van der Wardt, Leiter Maklervertrieb bei der GEV Grundeigentümer-Versicherung, stellt fest, dass die Anfragen nach Elementarschutz sowohl in der Wohngebäude- als auch in der Hausratversicherung seit „Bernd“ gestiegen sind. Zugleich sei aber die Entscheidung für eine entsprechende Absicherung des Hausrats „sehr individuell und stark von der Wohnsituation abhängig“.
Bei Mietern ist der Schutz unterrepräsentiert
Heißt konkret: Bei Wohnungen oberhalb des Erdgeschosses ist der Sonderschutz kaum gefragt. Anders sehe es bei Ein- und Zweifamilienhäusern aus – diese hätten meist schon in der Wohngebäudeversicherung einen Elementarschutz. Aktuell sei dieser bei etwa 70 Prozent der Verträge mitversichert, sagt van der Wardt. Und davon profitiert offenbar auch die „kleine Schwester“ der Gebäudeversicherung. Gerade bei Eigenheimbesitzern steigt laut GEV auch das Interesse an einem Elementarschutz für den Hausrat: „Derzeit werden bei gut 40 Prozent unseres Neugeschäfts Elementarschäden eingeschlossen“, heißt es.
Doch bei diesen Kunden handelt es sich eben vor allem um Immobilienbesitzer. Der Hausratschutz bei Mietern ist hingegen in der Regel deutlich unterrepräsentiert – zum Unmut von BdV-Vorständin Boss: „Verzichten Mieterinnen und Mieter auf die Absicherung gegen Elementargefahren, würden sie im Schadenfall auf den Kosten sitzen bleiben“, betont sie. Dabei könne es durchaus „wirtschaftlich überfordernd“ sein, wenn teure Hausratgegenstände da seien und im Schadenfall keine ausreichenden finanziellen Rücklagen bestehen, um die Einrichtung neu zu erwerben – in der aktuellen Energiekrise gilt das umso mehr.
Die Entscheidung für oder gegen eine Hausratversicherung inklusive Elementarschutz sollte Boss zufolge von diesen Kriterien abhängig gemacht werden: „Die eigene finanzielle Situation, die Wertigkeit der eigenen Hausratgegenstände sowie allem voran die Risikosituation des eigenen Wohnorts.“ Doch nicht immer haben es die Mieter in der eigenen Hand. Herrscht am Wohnort beispielsweise eine hohe potenzielle Gefahrenlage, weigern sich viele Versicherer nach Angaben des BdV, Tarife für bestimmte betroffene Gebiete anzubieten.
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