- Von Juliana Demski
- 27.09.2017 um 15:25
Ab dem 1. Oktober gilt eine Kennzeichnungspflicht für gewerblich als auch für privat genutzte Drohnen. Dabei gibt es genaue Regeln:
„Zukunft der Drohnenversicherung liegt im Massengeschäft“
So geht die Absicherung von Drohnen
Behinderungen durch Drohnen nehmen rasant zu
- Kennzeichnungspflicht: Ab 0,25 Kilogramm muss eine Plakette mit den Adressdaten des Besitzers angebracht werden.
- Kenntnisnachweis: Ab 2,0 Kilogramm müssen besondere Flugkenntnisse nachgewiesen werden.
- Erlaubnispflicht: Ab 5,0 Kilogramm wird eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt.
Außerdem:
Ab 100 Metern Flughöhe dürfen Drohnen nur fliegen, wenn der Pilot eine behördliche Ausnahme-Erlaubnis besitzt.
Flugverbote gelten zudem über Flugplätzen, Einsatzorten von Rettungskräften, Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen und Industrieanlagen.
Und:
Kommt es beim Flug mit einer Drohne zu einem Unfall, haftet derjenige, der die Drohne fliegt. Daher ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Ob der Betrieb über die eigene Privathaftpflichtversicherung gedeckt ist, hängt vom Vertrag ab.
„Hobbypiloten sollten unbedingt die Versicherungsbedingungen ihrer Haftpflichtpolice kontrollieren und sich erkundigen, ob Unfälle mit Drohnen abgedeckt sind. Und auch die entsprechende Deckungssumme gilt es zu überprüfen, ansonsten kann ein Flug den Besitzer teuer zu stehen kommen“, sagt daher Marion Stabel, Leiterin Sach- und Haftpflichtversicherungen bei Axa.
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