- Von Lorenz Klein
- 19.03.2018 um 10:49
Die Täter schlugen in der Nacht vom 13. auf den 14. Januar 2018 zu: Das E-Bike war an einem Wohnhaus im niedersächsischen Cloppenburg fest verschlossen abgestellt, doch die unbekannt entkommenen Diebe ließen sich davon nicht aufhalten. Der Sachschaden beträgt 1.800 Euro, berichtet die Polizei Dinklage über den Vorfall, man bitte die Bevölkerung um „sachdienliche Hinweise“. Die Hoffnung, das Delikt aufzuklären, dürfte allerdings überschaubar bleiben.
E-Bikes, Pedelecs und Co. richtig absichern
Polizei trödelt, Versicherung zahlt nicht
Jeden Tag kommt es in Deutschland zu zahlreichen Diebstählen der hochwertigen Hightech-Räder. Fakt ist: Die schicken Drahtesel mit Akku-Motor sind immer häufiger auf deutschen Straßen zu sehen. Laut aktuellen Zahlen des Zweirad-Industrieverbands kauften die Bundesbürger 2016 rund 605.000 Elektrofahrräder. Inzwischen besitzen 7 Prozent der Deutschen ab 14 Jahren ein „Akku-Rad“ – Tendenz steigend. So kann sich laut einer aktuellen Umfrage jeder dritte Nicht-Besitzer vorstellen, ein Elektrofahrrad zu kaufen.
Das Hauptargument der übrigen 65 Prozent, die einen Kauf derzeit ablehnen, ist demnach der hohe Preis (55 Prozent), 26 Prozent benennen das aufwendige Aufladen des Akkus, und 16 Prozent begründen ihr Nein mit der Angst vor einem Diebstahl.
Während sich bei Preis und Handling nur bedingt etwas machen lässt, bietet sich E-Bike-Interessenten beim Eindämmen des Diebstahlrisikos der größte Hebel: Zum einen präventiv, indem sich die Besitzer eine hochwertige Sicherheitsausrüstung zulegen, zum anderen, indem sie sich um einen gleichermaßen hochwertigen Versicherungsschutz bemühen. Dieser sorgt dafür, dass der Schaden ersetzt wird, wenn es trotz aller Vorkehrungen zum Verlust des Edelrads kommt.
Deutsche werfen gerne E-Bikes mit Pedelecs durcheinander
Doch bevor man sich um eine Absicherung kümmern kann, gilt es, den Begriff „E-Bike“ trennscharf zu definieren. Denn viele Deutsche werfen gerne E-Bikes mit Pedelecs durcheinander – es handelt sich aber um zwei unterschiedliche Fahrzeuge. Was versteht man also unter Pedelec beziehungsweise E-Bike? Beide Typen firmieren unter dem Oberbegriff Elektrofahrrad. Dieser unterteilt sich in drei Unterkategorien: Da wäre zunächst das klassische Pedelec (Pedal Electric Cycle). Das Pedelec leistet dem Fahrer ausschließlich während des Tretens motorische Unterstützung. Die maximale Geschwindigkeit beträgt hier 25 km/h, die Motorleistung ist auf höchstens 250 Watt begrenzt. Verkehrsrechtlich ist das Pedelec dem Fahrrad gleichgestellt, es besteht also keine Versicherungspflicht.
Die flottere „Schwester“ des Pedelecs ist das S-Pedelec: Dieses kann eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h erreichen und eine Motorleistung von bis zu 500 Watt. Daher benötigt es eine Betriebserlaubnis und muss im Gegensatz zum klassischen Pedelec eigens versichert werden sowie ein Versicherungskennzeichen tragen. Technisch gesehen gilt aber auch hier: ohne treten, keine Motorunterstützung.
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