- Von Andreas Harms
- 28.04.2025 um 16:32
Johannes Neder: Seit Jahrzehnten fährt man mit der vom Versicherer vorgeschlagenen Mindestversicherungssumme pro Quadratmeter sehr gut. Kaum ein Kunde weiß wirklich, was all sein Hausrat wert ist – kaum ein Kunde weiß wirklich, was er alles an Hausrat hat.
Es gibt nur selten in größerem Umfang Nachweise wie Anschaffungsrechnungen oder Bilder, die den Kunden beim Gebrauch zeigen. Das ist immer ein gewisses Problem, wenn etwas gestohlen oder beispielsweise nach einem Brand komplett zerstört wird und die Reste nicht mehr zum Beleg des Vorhandenseins taugen.
„Faustformel überdenken und anpassen“
Da ist diese pauschale Wertermittlung schnell, bequem und einfach – und wie gesagt, sie ist auch bewährt. Wer „Kostbarkeiten“ im Haushalt hat, weiß das normalerweise auch und wird bei der Nennung der ermittelten Versicherungssumme darauf hinweisen, wenn Zweifel kommen, ob das im Worst Case ausreicht. Wir glauben nicht, dass sich hier ein neues Problem für die Kunden aufgetan hat.
Torsten Wetzel: Die bekannte Faustformel, die für die Klausel für Unterversicherungsverzicht genutzt wird, liegt bei vielen Risikoträgern immer noch bei 650 Euro je Quadratmeter der tarifierungsrelevanten Wohnfläche. Das ist nach unseren Erfahrungen bereits seit mehreren Jahren die Faustformel und sollte im Hinblick auf die Inflation in den letzten Jahren von den Versicherern überdacht und angepasst werden.
Einige wenige Versicherer setzen hier beispielsweise schon auf einen Wert von 700 Euro je Quadratmeter.
Bei Haushalten, die hochwertiger eingerichtet sind, empfiehlt es sich, tatsächlich über eine Summe von 1.000 Euro je Quadratmeter nachzudenken.
Wenn der Vermittler allerdings beim Kunden über mehrere Lagen hochwertige Teppiche schreitet, oder diverse Kunstwerke und höherwertige Einrichtung bemerkt, sollte er einen Summenermittlungsbogen verwenden und für den Haushalt die Versicherungssumme bestimmen.
Dabei ist man oft überrascht, wie hoch die Versicherungssummen dann teilweise ausfallen.
Und die Unterversicherung?
Wie sollten Vermittler mit der Gefahr der Unterversicherung umgehen?
Johannes Neder: Unterversicherung ist – mal über die Hausrat hinaus betrachtet – einer der Hauptgründe, weshalb Makler haftbar gemacht werden. Entsprechend ernst sollte man dieses Thema behandeln.
Bei der Hausratversicherung muss die Frage nach hochwertigen Einrichtungsgegenständen, Sammlungen, Instrumenten, Wertsachen und so weiter gestellt werden, damit der Maklerkollege ein Gefühl dafür entwickeln kann, ob die üblichen 650 Euro pro Quadratmeter genügen oder ob man doch höher gehen kann. Bei niedrigeren Summen ist immer Skepsis geboten und dieser Kundenwunsch sollte eindeutig nachvollziehbar dokumentiert werden.
Sina Westphal: Gerade in Zeiten steigender Preise ist es wichtig, dass Kunden verstehen, wie sich die Wiederbeschaffungskosten entwickelt haben und welchen Risiken eine zu niedrige Versicherungssumme mit sich bringt. Dieser Punkt ist uns sehr wichtig und daher ist bei uns im Vergleichsrechner immer der Unterversicherungsverzicht gegeben, es sei denn, der Vermittler ändert das bewusst.

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