- Von Andreas Harms
- 30.05.2022 um 15:51
Knapp ein Jahr nach der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen fordert der Bund der Versicherten (BdV) eine Art Versicherungspflicht durch die Hintertür. Und zwar eine Pflicht, dass sich Hausbesitzer gegen Elementarschäden versichern, die die normale Gebäudeversicherung nicht abdeckt. Unter anderem sind das Hochwasser, Starkregen, Lawinen, Erdbeben und Schneemassen auf Dächern. Der BdV spricht von einer „Poollösung“, die Staat und private Versicherer gemeinsam bereitstellen sollen.
„Politik, Versicherungswirtschaft und Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer müssen gleichermaßen in die Pflicht genommen werden. Bloße Gummistiefelpolitik bringt uns nicht weiter“, fordert BdV-Vorstand Stephen Rehmke. Als „Gummistiefelpolitik“ bezeichnen es Branchenvertreter, wenn Politiker nach Katastrophen medienwirksam Hilfsgelder bereitstellen. Wobei die Betonung auf „nach Katastrophen“ liegt. Laut BdV sollte man jedoch eher vorsorgen.
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Doch das läuft nur schleppend. Wie der Versicherungsverband GDV meldet, ist die Nachfrage nach Elementarschadenversicherungen wieder auf das Niveau vor der Flut zurückgegangen. Nur die Hälfte der Hausbesitzer in Deutschland haben eine, schätzt der Verband. Und eine Pflicht, Wohnhäuser gegen Elementarschäden zu versichern, ist noch immer nicht in Sicht.
Das erwähnte Poolsystem stellt der BdV bereits in einem Positionspapier aus dem März vor. Demnach soll jedes Bundesland einen Geldtopf einrichten, der nach Katastrophen die Schäden bezahlt, bis das Geld aufgebraucht ist. Den Betrieb sollen private Versicherer übernehmen, die Bundesländer sollen das ausschreiben.
Und so sieht das Konzept im Detail aus:
- Inhaber von Wohnhäusern erhalten Versicherungsschutz, indem sie Beiträge zahlen – als Aufschlag auf die Grundsteuer.
- Der Zuschlag richtet sich danach, wie hoch die Gefahr für das Haus ist. Das dürfte in etwa der gängigen Regelung Zürs (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) des GDV entsprechen.
- Der Zuschlag berücksichtigt außerdem, welche Vorsorge- und Schutzmaßnahmen die Hausinhaber bereits ergriffen haben.
- Die Selbstbehalte sollen hoch sein, der BdV nennt als Beispiel bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme, ohne Deckel.
- Der Pool muss Anträge annehmen (Kontrahierungszwang) und darf sie nicht kündigen.
Dabei betont der BdV, dass die Poolvariante nur als Notnagel dienen soll, falls Hausbesitzer keinen eigenen ausreichenden Elementarschutz haben. Wer indes etwas Entsprechendes nachweisen kann, braucht auch für den Pool nicht zu zahlen. Dann entfällt der Zuschlag zur Grundsteuer. Außerdem soll die private Elementarschutzschadenversicherung von der Versicherungssteuer befreit sein.
Das komplette Positionspapier können Sie hier herunterladen.
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