- Von Redaktion
- 07.09.2017 um 15:16
Meist muss der Kunde dann auch einen höheren Beitrag für seine Wohngebäudeversicherung zahlen, denn die Solaranlage erhöht schließlich den Wert des Hauses. Vergisst der Kunde diese Meldung, was wohl relativ häufig vorkommt, kann ihm der Versicherer eine Unterversicherung anrechnen, heißt: Die Wohngebäudeversicherung leistet nur anteilig, im schlimmsten Fall überhaupt nicht.
Marderbisse sind oft nicht enthalten
Versichert sind über die Wohngebäudeversicherung die Gefahren Feuer, direkter Blitzeinschlag, Sturm und Hagel sowie Leitungswasser. „Weitere Gefahren können oft beitragspflichtig eingeschlossen werden, etwa Überspannung infolge eines Blitzschlags und Elementarschäden wie Überschwemmung oder Schneedruck“, sagt Mannheimer-Experte Nörber. Trotzdem ist hier Vorsicht geboten, denn manche Risiken sind dann immer noch nicht abgedeckt, wie etwa Tierbisse oder die Absicherung grober Fahrlässigkeit.
Auch kann es bestimmte Obergrenzen geben, bis zu denen der Versicherer nur leistet. Dabei kann es sich um generelle Obergrenzen handeln (die Entschädigung ist etwa auf 30.000 Euro begrenzt) oder um spezielle – bei Tierbissen wird dann etwa nur bis 500 Euro geleistet oder bei Ertragsausfällen ist die Entschädigung auf eine Dauer von drei Monaten begrenzt.
Zweite Variante: die eigenständige Photovoltaik-Police
Experten empfehlen daher eher die zweite Variante der Absicherungsmöglichkeiten – die Versicherung über eine eigenständige Photovoltaik-Police. Diese sind in aller Regel Allgefahrendeckungen, versichern also alles, was in den Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Die Kosten starten meist ab etwa 70 Euro pro Jahr.
Abgesichert sind also die bereits in der Wohngebäudeversicherung genannten Risiken, „aber auch Kurzschluss, Ungeschicklichkeit des Bedienpersonals, Vorsatz Dritter oder Sachschäden durch Konstruktionsfehler sind mit abgedeckt“, sagt Jens Becker, Experte für Technische Versicherungen bei der R+V. Auch Diebstahl und Sabotage gehören in der Regel zu den abgedeckten Leistungen – eben alles, was der Versicherer nicht extra ausschließt.
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