- Von Redaktion
- 07.09.2017 um 15:16
Ein Wort der Warnung zum Thema Allgefahrendeckung spricht indes Nörber von der Mannheimer aus, aber in Verbindung mit Wohngebäudeversicherungen. „Auch hier wird gerne vom Einschluss eines Allgefahren-Bausteins gesprochen. Man sollte aber unbedingt in den Bedingungen prüfen, welche Gefahren ausgeschlossen werden. In der Praxis sind wir auf Formulierungen gestoßen, die einen Großteil der möglichen Schäden wieder ausschließen, was aus der gut gemeinten Allgefahrendeckung einen eher löchrigen Versicherungsschutz macht.“
Zurück zu den eigenständigen Photovoltaik-Policen. In der Energiepolice der R+V ist dabei auch eine Betreiberhaftplicht eingeschlossen. Generell empfehlen die Versicherungsexperten unbedingt, eine Haftpflicht für die Photovoltaik-Anlage abzuschließen. Haftpflichtschäden können beispielsweise dadurch entstehen, dass ein Passant durch herunterfallende Teile der Anlage verletzt wird, die Solaranlage könnte auch anfangen zu brennen und der Brand auf benachbarte Häuser übergreifen.
Haftplicht ist ein Muss
Oder der Energieversorger beziehungsweise das Leitungsnetz erleiden einen Schaden durch Fehler in der Anlage – um nur ein paar Beispiele dafür zu nennen, was hier alles schiefgehen kann. Gibt es keinen Haftpflichtschutz, muss der Solaranlagen-Besitzer mit seinem gesamten Vermögen haften. Die Deckung in der Energiepolice der R+V beispielsweise umfasst Personen- und Sachschäden von maximal 5 Millionen Euro und Vermögensschäden bis zu 100.000 Euro.
Obwohl Photovoltaik-Versicherungen in der Regel Allgefahrendeckungen sind, müssen Makler und Kunden doch die Versicherungsbedingungen gründlich lesen, denn es gibt Unterschiede im Deckungsumfang, weiß Fachmann Palesch: „Diese können beim Versicherungsbeginn liegen – leistet der Versicherer also bereits bei der Montage oder erst bei Inbetriebnahme der Solaranlage? Oder beim Versicherungsumfang – welche Teile der Anlage sind eigentlich versichert?“ Ist zum Beispiel auch die aufwendige Unterkonstruktion in der Montage inbegriffen? Diese Fragen sollten vor einem Abschluss beantwortet sein, um bösen Überraschungen im Ernstfall vorzubeugen.
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