- Von Redaktion
- 07.07.2023 um 09:15
Wenn die Wärmepumpe aufgrund eines technischen Defekts oder aufgrund von Verschleiß ausfällt, greift keine Versicherung. Hier sind Hersteller oder Händler zuständig. Mit etwas Glück haben Kunden noch Anspruch auf Gewährleistung oder Garantieleistungen.
Sicherheitsvorkehrungen
Wir empfehlen, die Wärmepumpe mit speziellen Beschlägen zu sichern, sodass das Gerät nicht mehr so leicht abgebaut werden kann. Auch Alarmanlage und Kameraüberwachung können Dieben das Leben schwer machen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass kein öffentlicher Raum wie beispielsweise Gehwege, Parkplätze oder die Straße von der Kamera beobachtet werden dürfen. Auch das Erfassen fremder Privatflächen, wie etwa der Garten des Nachbarn, verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz). GPS-Systeme und individuelle Markierungen an der Wärmepumpe können bei der Wiederbeschaffung hilfreich sein.
Gefahrenquelle Wärmepumpe und wann die private Haftpflichtversicherung greift
Durch austretende Wärme- oder Kältemittelträger durch ein Leck in der Wärmepumpe, umherfliegende Bauteile der Wärmepumpe bei Orkan – auch wenn es nicht alltäglich ist, kann das Gerät selbst erhebliche Schäden bei Dritten, an fremdem Eigentum oder an der Umwelt anrichten. Diese Schäden sind in der Regel nicht über die Wohngebäudeversicherung abgesichert, sondern über eine private Haftpflichtversicherung.
Richter sind sich nicht einig
Außen verbaute Wärmepumpen können mit 30 bis 65 Dezibel Lärm verursachen, der vor allem Nachbarn stören könnte. Obwohl in vielen Bundesländern ein Mindestabstand von drei Metern zwischen einer baulichen Anlage und der Grundstücksgrenze eingehalten werden muss, gibt es auch Bundesländer, in denen das Gerät direkt am nachbarlichen Grundstück stehen darf. Zudem ist nicht überall einheitlich geregelt, ob eine Wärmepumpe als bauliche Anlage gilt. Es gibt also viele ungünstige Faktoren, die einen Nachbarschaftsstreit begünstigen.
So dürfen Luftwärmepumpen nach dem Abstandsflächenrecht der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz direkt an der Grundstücksgrenze stehen (Verwaltungsgericht Mainz, Az.: 3 K 750/19.MZ). Ähnlich sahen es die Richter des Oberlandesgerichts München, nach deren Ansicht eine Wärmepumpe keine bauliche Anlage ist. Sie entschieden daher, dass eine Luft-Wärmepumpe, die im Abstand von weniger als drei Metern vom Nachbargrundstück in einer Hütte aufgestellt war, auch unter Berücksichtigung des Baurechts nicht entfernt werden musste (Az.: 3 U 3538/17).
Ganz anders sahen es die Richter des Oberlandesgerichts Nürnberg. Hier musste ein Mann seine Wärmepumpe entfernen, weil er den Abstand von drei Metern zum Nachbargrundstück nicht eingehalten hatte (Az.: 14 U 2612/15). Ähnliches Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf: Auch hier musste eine Wärmepumpe entfernt werden. Dabei war nicht ausschlaggebend, ob sie als bauliche Anlage angesehen wurde oder nicht. Entscheidend war für die Richter die Geräuschentwicklung der Wärmepumpe, die den Nachbarfrieden gefährden könnte (Az.: 28 K 3757/14).
1 Kommentare
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Vor 1 JahrZweifellos eine schöne Website. Ich freue mich darauf, sie von Zeit zu Zeit zu besuchen, um wichtige Informationen zu erhalten. Nochmals vielen Dank für das schöne Webseitendesign.