- Von Redaktion
- 26.11.2021 um 15:12
Die rechtlichen Anforderungen an Produktinformationsblätter erfüllen die meisten Anbieter von Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen. Das hat eine Untersuchung der Finanzaufsicht Bafin offenbart. Versicherer müssen Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Regel vor Vertragsabschluss unter anderem ein Informationsblatt zu Versicherungsprodukten aushändigen, in dem die wichtigsten Merkmale des angebotenen Versicherungsschutzes übersichtlich zusammengefasst sind.
66 Produktinformationsblätter von 26 Rechtsschutzversicherern und 58 Produktinformationsblätter von 31 Hausratversicherern kamen unter die Lupe. Dabei haben die Finanzaufseher aber auch 32 Fehler identifiziert.
Vor allem hapert es dabei an folgenden Punkten:
- Keine Angaben zur Zahlungsweise der Prämie (jährlich, halb-, vierteljährlich, monatlich)
- Keine Angaben zu den möglichen Arten der Prämienzahlung (Überweisung, Lastschrift und so weiter)
- Keine Angaben zur Versicherungssumme
- Keine Angabe zum Hersteller des Versicherungsprodukts
- Von den rechtlichen Vorgaben abweichende Überschriften
Die betroffenen Unternehmen haben gegenüber der Behörde angekündigt, dass sie ihre Informationsblätter entsprechend überarbeiten werden.
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