- Von Lorenz Klein
- 12.07.2017 um 13:59
Kranksein im Urlaub – ein unterschätztes Risiko
Doch während die Reisekrankenversicherung unter Verbraucherschützern meist als Muss-Police gilt – zumal laut einer aktuellen Umfrage im Auftrag des Direktversicherers Cosmos Direkt immerhin jeder vierte Deutsche angibt, schon einmal im Urlaub erkrankt zu sein – erfüllt die Reiserücktrittspolice meist nur das Kann-Kriterium.
Vielmehr dürfte so mancher Kunde beim Buchungsprozess im Internet eher genervt von dem aufdringlich beworbenen Produkt sein – Stichwort: Häkchen setzen.
Doch Tschirner hält dagegen:„Die Verteilung der Schäden zeigt, dass die Kosten ähnlich hoch sind wie die in der Auslandsreisekrankenversicherung.“
Bis zum Antritt der Reise könne vieles passieren, was eine Stornierung der Reise nötig mache und kostenseitig über die Versicherung abgedeckt sei. „Viele Reisende müssen zum Beispiel für ihren Urlaub lange sparen, und daher wäre ein Storno kurz vor der Reise ein erheblicher finanzieller Verlust“, sagt der Vertriebsmanager.
Problemfall „unerwartete Erkrankung“
Doch nicht immer erhält der von der Reise Abstand nehmende Versicherte auch sein Geld zurück. Denn obwohl eine „unerwartete Erkrankung“ als Rücktrittsgrund von einer Reise bei den meisten Anbietern versichert ist, kommt es hier laut Verbraucherschützern regelmäßig zum Streit.
So bleibe oft unklar, was der Versicherer eigentlich unter einer „unerwarteten Erkrankung“ versteht.
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