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- 23.07.2019 um 09:06
Beispiel Baden-Württemberg. Hier gibt es laut der Übersicht des GDV für Privatpersonen Soforthilfen von höchstens 500 Euro pro Person und maximal 2.500 Euro pro Haushalt, wenn das Haus Schäden durch Starkregen & Co. davonträgt. Die Einkommensgrenze für Zuwendungen liegt dabei bei 25.600 Euro, beziehungsweise 51.200 Euro für Verheiratete.
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Die Crux dabei: Soforthilfen vom Staat bekommen nur derjenige, der „sich erfolglos um eine Versicherung bemüht hat oder ihm diese nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten worden ist.“
Der Versicherungsverband führt in seiner Liste auch Werte zu Schäden auf, die in dem jeweiligen Bundesland entstanden sind. Bleiben wir beim Beispiel Baden-Württemberg lag der durchschnittliche Schaden im Jahr 2018 bei 5.000 Euro pro Fall. Der höchster Schaden an einem Einfamilienhaus zwischen 2002 und 2017 in Euro belief sich allerdings auf 600.000 Euro.
Der GDV gibt dann auch pro Bundesland eine Übersicht darüber, wie viele Adressen in die vier verschiedenen Hochwasser-Gefährdungsklassen fallen. In Baden-Württemberg seien danach knapp 94 Prozent der Adressen der Zürs-Zone 1 zuzuordnen.
Werte für alle weiteren Bundesländer gibt es in der Übersicht des GDV (siehe Link oben).
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