- Von Juliana Demski
- 07.01.2022 um 17:36
Auf die Piste, fertig, los – aber nicht ohne gültigen Haftpflichtversicherungsschutz. Seit dem 1. Januar 2022 gilt in Italien und damit auch in Südtirol eine Versicherungspflicht für Skifahrer. Darauf hat der ADAC hingewiesen. Bei Nichtbeachtung werden Bußgelder in Höhe von 100 bis 150 Euro fällig.
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Immerhin: Diejenigen, die keine solche Versicherung haben oder diese nicht nachweisen können, sollen vor Ort die Möglichkeit bekommen, gemeinsam mit dem Skipass auch eine entsprechende Tages-Police abzuschließen. So sollen Schäden und Verletzungen Dritter überall abgesichert sein.
Wichtig zu wissen für Familien: Nicht in jeder Haftpflichtpolice der Eltern sind Kinder automatisch mitversichert. Hier gilt es, dies vor der Abreise mit dem Anbieter zu klären.
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Zudem ist am 1. Januar 2022 eine neue Alkoholregel in Kraft getreten. So werden nun ab einem Wert von 0,5 Promille im Blut Bußgelder zwischen 250 und 1.000 Euro fällig. Wer indes mit 0,8 und mehr Promille im Blut Ski fährt, macht sich strafbar.
Helmpflicht ausgeweitet
Eine weitere neue Regel richtet sich an alle Minderjährigen und deren Eltern und besagt: Kleine Skifahrer, Snowboarder und Rodler müssen nun bis zum 18. Geburtstag auf Italiens und Südtirols Pisten einen Helm tragen. Zuvor galt dies nur bis zum 14. Geburtstag.
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