Ein Mann räumt seine Waschmaschine aus: Beim Umbau des Heims zum barrierefreien Wohnraum gibt es staatliche Zuschüsse. © Panthermedia
  • Von Redaktion
  • 14.07.2015 um 18:31
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:40 Min

Pflege wird in Deutschland zum immer größeren Thema. Das hat auch der Staat erkannt und bezuschusst daher entsprechende Umbauten. Aber dabei gilt es einiges zu beachten, weiß Margit Winkler, Geschäftsführerin des Instituts Generationenberatung.

Wer sein Heim wegen Pflegebedürftigkeit umbauen muss, bekommt seit 2015 einen staatlichen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro. Aber die Sache hat einen kleinen Haken: Um die Unterstützung zu bekommen, muss der Pflegefall bereits eingetreten sein. Doch niemand möchte in einer solchen Situation auf einer Baustelle wohnen, auf der Staub und Lärm an der Tagesordnung sind.

Besser ist es deshalb, das eigene Heim frühestmöglich umzubauen. Was für Ältere gut ist, nützt schließlich auch Jüngeren. Eine Dusche mit stufenlosem Einstieg etwa ist nicht nur barrierefrei, sondern auch modern. Unterstützung gibt es ab sofort auch dafür – und zwar von der staatlichen Förderbank KfW.

Wer bekommt die Zuschüsse?

Die Förderung richtet sich an alle Privatleute, also Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten, Wohnungseigentümer und sogar Mieter, die sich die Zustimmung ihres Vermieters eingeholt haben. Nicht gefördert werden dagegen Maßnahmen an Ferienhäusern und -wohnungen, gewerblich genutzten Flächen sowie Pflege- und Altenheimen.

Was wird gefördert?

Laut KfW sind alle „barrierereduzierenden Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden“ förderungsfähig. Darunter fallen etwa neue, breitere Türen, begehbare Duschen, aber auch die komplette Änderung des Raumzuschnitts und der Bau einer Terrasse, Loggia oder eines Balkons.
Was ist der „Standard Altersgerechtes Haus“?

Für den „Standard Altersgerechtes Haus“ müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Dazu zählen ein altersgerechter Zugang, barrierefreie Zimmer im Wohn-, Schlaf- und Kochbereich, ein gut zugängliches Bad sowie zusätzliche Elemente wie etwa Stützen und Halter oder die Einrichtung eines Notrufsystems.

Wie hoch ist die Fördersumme?

Einzelmaßnahmen werden mit 8 Prozent bis maximal 4.000 Euro pro Wohneinheit gefördert. Die Zuschüsse für den „Standard Altersgerechtes Haus“ betragen 10 Prozent bis maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit. Insgesamt werden pro Wohneinheit bis zu 50.000 Euro bezuschusst. Beiträge unter 300 Euro werden dagegen nicht ausgezahlt.

Was ist zu beachten?

Für geplante Umbaumaßnahmen empfiehlt die KfW, einen Sachverständigen einzubinden, der jedoch nicht zwingend notwendig ist. Anders sieht dies bei allen Maßnahmen zum „Standard Altersgerechtes Haus“ aus. Dort ist ein Sachverständiger verpflichtend, der die Vorhaben bestätigt, die Baumaßnahmen begleitet und die Einhaltung aller Anforderungen bestätigt.

Sachverständige sind Architekten (www.bak.de), Bauingenieure (www.bingk.de) sowie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige des Handwerks, eine Fortbildung im Bereich Barriereabbau/Barrierefreiheit in Wohngebäuden absolviert haben.

Die Autorin Margit Winkler ist Inhaberin des Instituts Generationenberatung. Als unabhängige Finanz- und Marketingfachfrau ist sie für Banken oder deren Verbundpartner im Vorsorgebereich tätig.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content