- Von Juliana Demski
- 20.07.2017 um 10:18
Für viele Menschen ist ein kaputtes Handy heutzutage Albtraum Nummer 1. Klar: Nicht nur kann man es dann erstmal schlechter nutzen. Auch eine Reparatur kostet. Und zwar oft nicht wenig.
Dabei reicht oft schon ein Sturz aus einem Meter Höhe für einen zersplitterten Bildschirm.
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Zahlt dann die Haftpflichtversicherung?
Die Antwort: Nicht immer. Sondern nur dann, wenn der Schaden durch Dritte entstanden ist.
Heißt also: Wenn der Kumpel beim Videogucken das geliebte Gerät fallen lässt, muss zum Beispiel seine Haftpflicht ran.
Macht man sein Handy selbst kaputt – sei es auch durch einen Unfall – muss man auch eigenständig dafür zahlen. Das gilt auch, wenn ein Familienmitglied, das in derselben Familienversicherung ist, das Smartphone kaputtmacht. Von „Drittschaden“ ist dann nicht die Rede.
Wie verhalte ich mich im Schadenfall?
Vor allem Handyversicherer haben vermehrt mit Betrügern zu kämpfen. Deshalb kann es sein, dass man im Fall der Fälle sein kaputtes Gerät einschicken muss – zu Überprüfungszwecken. Das kann meist etwas dauern.
Bei komplizierten Fällen kann es auch ratsam sein, selbst einen unabhängigen Gutachter zurate zu ziehen, berichtet das Portal Techbook.
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