- Von Andreas Harms
- 30.06.2022 um 09:46
Statistiken und Gespräche legen nahe, dass der Fall eher eine Ausnahme ist, wenn auch keine schöne. Der Versicherungsombudsmann Wilhelm Schluckebier verzeichnet in seinem Bericht „angesichts des Ausmaßes der Schäden eine erstaunlich geringe Zahl“ an Beschwerden, nämlich 91. Was aber auch daran liegen kann, dass er bei Streit über die Schadenhöhe nicht einschreiten kann.
Manchmal widersprechen sich Gutachter gegenseitig
„Es gab jede Menge gute Abwicklungen“, bestätigt auch Rechtsanwalt Michael Wortberg, der bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz als Referent für Versicherungsrecht arbeitet. Allerdings gebe es auch Beschwerden, wenn der Versicherer nicht zahlt und dabei als Begründung analog zu dem genannten Fall zwischen Regen und Überschwemmung unterscheidet. Es komme auch durchaus vor, dass sich Gutachter gegenseitig widersprechen. „Der eine würde zum Beispiel die Schäden schnell reparieren, der andere alles grundlegend sanieren“, berichtet Wortberg. So etwas könne dann schon mal vor Gericht landen.
In noch einmal anderen Fällen hat er erlebt, dass Versicherer bremsen, wenn es richtig teuer und kompliziert wird. So berichtet er von einem Mittelständler, der mit Granit arbeitet und sein Lager nach der Flut auf Festigkeit überprüfen lassen wollte. „Der Versicherer ließ erst nach vielen Monaten mit entsprechenden Bohrungen beginnen, für so etwas habe ich kein Verständnis“, so Wortberg.
Insgesamt hält die Verbraucherzentrale Elementarschutz für unverzichtbar. Broschüren zeigen, wie stark der Regen in Rheinland-Pfalz auch schon vor Bernd immer wieder prasselte. Allerdings dürfte sich eine Sache gern ändern, wenn es nach Wortberg geht: „Wir hoffen darauf, dass Versicherer die Bedingungen ändern und es somit egal ist, ob es sich um Regen oder eine Überschwemmung handelt.“ In der Tat wären dann ganz sicher einige Diskussionen vom Tisch.
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