- Von Redaktion
- 23.06.2016 um 17:10
Starkregen, Sturm und Hagel: Das Wetter wird in den kommenden Jahrzehnten wohl nicht besser. „Die Frage ist nicht nur, wie schützen wir unser Klima, wir müssen uns auch an die neuen Gegebenheiten anpassen“, warnte Stefano Rossi, Klimaschutzbeauftragter im Haller Tagblatt. Unerlässlich bleibe ein geeigneter Versicherungsschutz. Zu diesem Thema bot Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Aufklärung und individuelle und dataillierte Tipps, als er sich durch die Unterlagen vieler Versicherter arbeitete.
Längst an den Klimawandel angepasst haben sich die Versicherer: „Die Prämien sind seit 2012 dramatisch gestiegen“, sagt Verbraucherschützer Grieble. Er beschwört die Zuhörer, ihre Verträge sorgfältig zu prüfen: „Wer erst nachschaut, nachdem der Schaden passiert ist, kann eine böse Überraschung erleben.“ Wohngebäude- oder Hausratversicherung – man sollte beides haben – gäbe es mit und ohne Elementarschadensabsicherung. Letztere greift bei Erdbeben, Sturm und Überschwemmung. Elementarschadenversicherungen seien extrem unterschiedlich.
Wichtig bei Überschwemmungen: die Rückstaugefahr. „Die ist selten automatisch mitversichert.“ In den meisten Verträgen sei eine „funktionierende Rückstauklappe“ vorgeschrieben — also eine Schutzvorrichtung zwischen öffentlicher und Hauskanalisation. Der Detailteufel steckt im Wörtchen „funktionierend“, so Grieble. Eine Überschwemmung läge für Versicherungen nur vor, wenn ein größerer Teil des Grundstücks sichtbar unter Wasser steht: „Das müssen nur zwei Zentimeter sein.“ Drückt das Wasser zum Beispiel durch die Kellerwand, ohne zuvor das Gelände überschwemmt zu haben, wird es schwierig mit dem Nachweis eines Elementarschadens. Darum: „Überschwemmungen immer mit Foto, Video oder Zeugen dokumentieren.“
Die Prämienhöhe sei bei der Wahl des Versicherers nicht ausschlaggebend, warnte der Verbraucherschützer: „Achten Sie bei Abschluss einer Wohngebäude- und Hausratsversicherung auf die Bedingungen. Die sind tausendmal wichtiger als die Beitragshöhe“. Grobe Fahrlässigkeit sollte abgesichert sein, der Garten sei nicht zu vergessen. Sachverständigengutachten können ersetzt werden. Ist ein Öltank im Haus, wird eine Gewässerschadenshaftpflicht gute Dienste leisten. Eine oft vernachlässigte Position: die Aufräumkosten.
Schließlich gab er alles Besuchern noch einen 3-Punkte-Plan an die Hand: Erstens alles tun, um den Schaden möglichst gering zu halten, zweitens die Versicherung anrufen und deren Anweisungen befolgen und drittens die Situation dokumentieren.
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